Haftungsfrage bei Ratings

Vor kurzem habe ich an dieser Stelle über die chinesische Ratingagentur berichtet, die ihre Ratinggebühren nicht von den Emittenten, sondern von den Investoren erhalten will. Neben den in meinem Beitrag bereits erwähnten Kritikpunkten am Investor Pays Model stellt sich zusätzlich die Haftungsfrage für die Bonitätsbewertung.

Ich bin Ökonom und kein Jurist – und mit dem chinesischen Rechtssystem kenne ich mich überhaupt nicht aus.

Aber: ich berichtete in diesem Blog bereits über Klagen gegen Ratingagenturen in den USA und in Deutschland. In allen Fällen wurde die Klage nur deshalb zugelassen, weil diese Ratings für eine bestimmte Investorengruppe erstellt wurden.

Die Frage, die sich mir stellt: droht beim Investor Pays Model eine nahezu uferlose Haftung für die Ratingagenturen aufgrund ihrer Ratings für eine bestimmte, abgrenzbare Gruppe von Investoren bzw. Abonnenten?

Dies wäre, neben den bereits aufgeführten anderen Kritikpunkten, der Todesstoss für die Idee, Investoren für die Bonitätsbewertung zahlen zu lassen.

  1. 27. Juni 2011

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