Artikel mit Schlagwort ‘ Finanzkrise ’

Investor-Pays Model and Tobin-Tax combined

Momentan arbeite ich gerade an einem neuen Diskussionspapier, das noch nicht veröffentlicht wurde. Ich habe jedoch bereits mehrfach von meiner Idee berichtet, u.a. werde ich damit wohl in einer Master-Thesis an der London School of Economics zitiert. Daher wollte ich die Grundzüge des Modells an dieser Stelle wenigstens kurz skizzieren.

Ich bin der Meinung, dass die Kombination zweier m.E. suboptimaler Ansätze das Potenzial hat, den Ratingmarkt zu verbessern. Aber zunächst die zwei Vorschläge, die ich dann verbinde.

Die Kritik an den Ratingagenturen ist noch immer allgegenwärtig und wurde auch an dieser Stelle häufig erläutert. Insbesondere das Geschäftsmodell, mit der Tatsache, dass Agenturen von den benoteten Unternehmen bezahlt werden (Issuer Pays), steht wegen der systemimmanenten Interessenkonflikte unter Dauerbeschuss. Kurz zusammengefasst: das Unternehmen zahlt und will ein gutes Rating. Die Agentur arbeitet gewinnmaximierend und kann daher ihre Kunden nicht mit schlechten Ratings verprellen. Daher sinken die Anforderungen an gute Ratingnoten (Race to the Bottom). Und wenn die eine Ratingagentur dem Unternehmen eine -aus dessen Sicht- zu schlechte Ratingnote gibt, geht das Unternehmen zur nächsten Agentur. Und zur nächsten. Bis ein passendes Rating erteilt wurde (Rating Shopping).

Als Lösungsvorschlag wird häufig das Investor Pays Model angeführt. Hier zahlen diejenigen für das Rating, die das größte Interesse an einer Bonitätseinschätzung haben – die Investoren. Meine zwei Hauptkritikpunkte an diesem Modell:

1. Auch Investoren können großen Einfluss auf eine Ratingnote nehmen. Großinvestoren, wie z.B. die amerikanischen Pensionsfonds, haben eine Macht, der sich die Agenturen nicht entziehen können. Und sie haben – genau wie die Unternehmen – ein großes Interesse an einer Einflussnahme auf Ratingergebnisse. Steht z.B. in den Anlagerichtlinien eines Fonds, dass er nur im Bereich Investment Grade investieren darf, ist den Fondsmanagern viel daran gelegen, dass das Rating der von ihnen gehaltenen Papiere nicht herabgestuft wird. Sie wären in diesem Fall gezwungen, zu verkaufen und müssten ggf. hohe Verluste realisieren.

2. Ich glaube nicht, dass die Einnahmen bei diesem Modell auch nur annähernd an die momentanen Erträge heranreichen würden. Welcher Investor wollte diese Summen an die Ratingagenturen zahlen? (N.B.: ein Erstrating kostet Unternehmen ab 100.000 Euro aufwärts)

Der erste Teil meiner Kombination ist also für sich genommen wenig geeignet, die Situation auf dem Ratingmarkt zu verbessern.

Nun zur Tobin-Tax, aktuell auch Finanztransaktionssteuer genannt. Unabhängig von der jeweiligen politischen Begründung – “böse” Spekulationen verhindern, die Verursacher der Krise zur Kasse bitten etc. – wird mit der Tobin-Tax jede Finanztransaktion besteuert. Der Steuersatz, der in der EU eingeführt werden soll, liegt zwischen 0,01% und 0,1%. Laut Tagesschau soll dies zu Steuereinnahmen i.H.v. bis zu 35 Mrd. Euro führen. Der Hauptkritikpunkt der Wissenschaft seit jeher lautet: nicht nur Spekulationen, sondern auch realwirtschaftliche Transaktionen werden verteuert. Dies führt zu Marktverzerrungen und im schlimmsten Fall dazu, dass lohnende (reale) Investitionen oder Geschäfte aufgrund dieser Steuer nicht mehr durchgeführt werden (können).

Also auch die zweite Idee ist aus meiner Sicht suboptimal.

Was aber, wenn man diese zwei schlechten Ideen kombiniert?

Man verwendet die Einnahmen der Finanztransaktionssteuer zur Entlohnung der Ratingagenturen.

Mit der Tobin-Tax werden genau diejenigen belastet, die ein Rating verwendet haben, oder zumindest ein Interesse an einem Rating hatten, um ihre Investitionsentscheidung zu treffen. Damit hat man zielgenau das Investor Pays Model umgesetzt. Und ganz im Sinne der geneigten Parteiflügel: breite Schultern (also Investoren mit großen Beträgen) tragen mehr Lasten als die schmalen Schultern der Kleinanleger. Kann eine Steuer zielgenauer wirken?

Und da die Steuer – möglichst weltweit – von einer (unabhängigen) staatlichen Institution eingesammelt und anschliessend an die Ratingagenturen verteilt wird, entfallen die Probleme des Investor Pays Models. Alle Steuereinnahmen werden von einer entsprechenden staatlichen Stelle an die verschiedenen Ratingagenturen verteilt. Größtes Manko (aus Politikersicht) ist natürlich, dass sie damit nicht mehr den Staatshaushalten zugute kommen. Die Politik hat jedoch die Macht über den Verteilungsschlüssel, kann regelkonformes Verhalten honorieren, Verstöße bestrafen und sogar den Wettbewerb fördern, indem kleinere Agenturen explizit berücksichtigt werden.

In meinem Paper wird natürlich noch untersucht, wie hoch das Steueraufkommen sein muss, um eine marktgerechte Entlohnung der Agenturen sicherzustellen – es muss ja nicht unbedingt immer zu einer Umsatzrendite von über 50% führen. Auch die Verteilung an die verschiedenen Ratinganbieter darf selbstverständlich nicht politischer Willkür unterliegen. Im Gegenzug müssen die Agenturen jedoch verpflichtet werden, alle geforderten Ratings durchzuführen. Hier kann durchaus auch an Sanktionsmechanismen gedacht werden. Die Ratingnoten selbst dürfen allerdings niemals politisch/finanziell beeinflusst werden. Eine politisch vollkommen unabhängige Institution – wie z.B. die EZB – könnte die Verteilung festlegen.

Mit diesem Modell schliesse ich nicht aus, dass zusätzlich weiterhin Emittenten ein Rating beauftragen und bezahlen. Und auch mein eigenes Modell der institutsgruppen-eigenen Ratingagenturen hat noch immer seine Daseinsberechtigung.

Aber wenn sich die Finanztransaktionssteuer nicht verhindern lässt und das Investor Pays Model immer wieder gefordert wird – dann kann man mit dieser Kombination zu einem pareto-superioren Ergebnis kommen.

Ich freue mich auf Feedback.

 

NACHTRAG: der Jahresumsatz von S&P liegt bei ca. 3,1 Mrd. US-Dollar, Moody’s ca. 2,7 Mrd. und Fitch Ratings ca. 400 Mio. US-Dollar.

Ratingagenturen: EU beschliesst strengere Regeln

Nach langem und zähem Ringen hat sich die EU nun scheinbar auf neue, strengere Regeln für Ratingagenturen geeinigt. So soll eine Haftung eingeführt werden, neue Ratings nur zu vorab festgelegten Terminen Terminen veröffentlicht werden, die Ratingkriterien offengelegt werden und das Rotationsprinzip für “bestimmte komplexe Papiere” eingeführt (laut dem “Stern“)

Schauen wir uns die einzelnen Regeln mal genauer an:

Eine Haftung der Ratingagenturen bei grober Fahrlässigkeit und arglistiger Täuschung hat es in Deutschland schon lange gegeben – da wird es Zeit, eine solche Regelung EU-weit einzuführen. Übrigens nicht nur für Ratingagenturen. Das Hauptproblem wird jedoch weiterhin darin bestehen, den Agenturen dieses Fehlverhalten nachzuweisen.

Die Bestimmung, dass Ratings für EU-Länder ausschliesslich an vorher festgelegten Terminen veröffentlicht werden dürfen ist natürlich ein Witz. Sollten zwischenzeitlich wesentliche, das Rating eines Landes beeinflussende Tatsachen bekannt werden, kann man doch nicht abwarten! Ein Arzt gibt seine Diagnose ja auch nicht nur dann ab, wenn es dem Patienten gerade passt. Und wieso eigentlich nur EU-Länder?

Mir drängt sich der Verdacht auf, dass die finanzielle Situation der EU-Mitgliedsländer die Hauptrolle für diese Vorschrift gespielt hat. Wenn man Ratings schon nicht – wie tatsächlich geplant – verbieten kann, dann begrenzt man einfach die “gefährlichen” Veröffentlichungen. Und wenn eine Regierung mit einem Downgrade rechnen muss, kann man schnell noch vor dem festgelegten Ratingtermin Geld auf dem Kapitalmarkt zu günstigeren Konditionen besorgen.

Die Veröffentlichungszeiten an den vorab festgelegten Terminen müssen ausserhalb der Geschäftszeiten liegen – ich meine mich zu erinnern, dass die großen Ratingagenturen bislang auch schon noch Börsenschluss New York ihre Ergebnisse veröffentlichen. Also ausserhalb der EU-Geschäftszeiten.

Zusätzlich müssen die Agenturen ihre Ratingkriterien veröffentlichen. Wer jemals auf den Internetseiten von S&P, Moody’s oder Fitch nachgesehen hat weiss, dass man dort von Informationen erschlagen wird. Es ist also keineswegs so, dass Mangel an Informationen herrscht. Vielmehr sind es so viele, dass man sie kaum analysieren kann. Und schlussendlich wird doch nicht der genaue Weg des Ratings preisgegeben – man kann die Ergebnisse also nie “nachrechnen”. Die Gewichtung der einzelnen Ratingfaktoren bleibt “Geschäftsgeheimnis”.

Die geplante Rotationspflicht wurde offensichtlich abgemildert. Ursprünglich wollte die EU die Unternehmen (und Staaten?) zwingen, ihren Ratinganbieter alle drei Jahre zu wechseln. Nun sollen sich nur bei der Beurteilung “komplexer Papiere” die Agenturen abwechseln.

Diese neue EU-Regulierung löst nicht die Probleme auf dem Ratingmarkt, sondern begünstigt hauptsächlich die EU-Regierungen bei ihren Finanzierungsbemühungen.

New Rating formerly known as Europäische Ratingagentur

Aus der geplanten “Europäischen Ratingagentur” von Roland Berger ist “New Rating” geworden und das ursprüngliche Geschäftsmodell hat sehr verändert. Ausserdem meldet sich Gütersloh mal wieder zu Wort – mit der geplanten Ratingagentur der Bertelsmann-Stiftung INCRA.

Die Financial Times Deutschland berichtet am 22.11.2012 über das Vorhaben des ehemaligen Roland Berger Partners Markus Krall, eine Europäische Ratingagentur zu gründen. Von den ursprünglichen Zielen ist er mittlerweile fast vollständig abgewichen.

Der Hauptgedanke war, ein europäisches Gegengewicht gegen die amerikanisch dominierten Bonitätswächter aufzubauen. Es sollte eine unabhängige Stiftung werden, die für ihre Ratings von den Investoren – und nicht wie üblich von den Emittenten – bezahlt wird.

Als ich im Mai 2012 mit Herrn Krall bei der BaFin auf dem Podium saß, deutete sich bereits an, dass für die anfangs geplante “Anschubfinanzierung” von 300 – 500 Mio. Euro nicht genügend Investoren zu finden waren. Mit der Verringerung des benötigten Startkapitals auf ca. 150 Mio. Euro geht nun allerdings auch eine komplette Veränderung der Geschäftsidee einher. Die interessanten Ideen, dass die Agentur eine unabhängige Stiftung werden sollte und die Ratings nicht wie üblich von den Emittenten (Issuer Pays Model), sondern von den Investoren (Investor Pays Model) gezahlt werden sollten, liessen sich nicht umsetzen. Mittlerweile soll Krall Wagniskapitalgeber suchen, die Stiftung wäre nur noch einer von mehreren Investoren. Damit ist die angestrebte “Unabhängigkeit” hinfällig. Die Idee, dass Investoren für die Ratings zahlen sollen, sei schon lange erledigt, so die FTD.

Was bleibt übrig? Eine kleine, neue, unterfinanzierte Ratingagentur, die wie alle anderen aufgebaut und aufgestellt ist. Ohne historischen Track-Reckord, ohne Mitarbeiter, ohne Kunden, noch ohne aufsichtliche Zulassung, ohne das Vertrauen der Marktteilnehmer. Und ohne den möglichen Startbonus, den Ratingmarkt durch neue Ansätze zu verbessern. Auch wenn ich mich über jeden neuen Wettbewerber auf dem Ratingmarkt freue – so kann das nicht funktionieren! Zusätzlich sind die kleinen deutschen – aufsichtlich zugelassenen – Ratingagenturen, wie Creditreform und Euler Hermes, bereits wesentlich besser positioniert.

Und nun in die Metropole Gütersloh. Dort hat die Bertelsmann-Stiftung ihren Sitz. Und die hat, laut der Neuen Westfälischen, am 20.11.2012 eine Machbarkeitsstudie zu einer neuen Ratingagentur vorgelegt. (Ich meinte mich zu erinnern, dass die Agentur bereits im April 2012 in Washington gegründet wurde. Das war aber auch nur die Vorstellung des Konzepts). Das Bertelsmann-Kind trägt den Namen INCRA – International Non-Profit Credit Rating Agency. Nomen est omen – eine nicht-gewinnorientierte Ratingagentur. Ob die Bertelsmann-Stiftung unabhängig ist vermag ich nicht zu beurteilen. Finanziert werden soll die INCRA aus einem 400 Mio. Euro Fonds, dessen Ausschüttungen die laufenden Kosten trägt. Jetzt dachte ich: gut, die Bertelsmann-Stiftung scheint ja – im Gegensatz zu Roland Berger – über ausreichende Mittel zu verfügen. Allerdings berichtet die Neue Westfälische weiter: “Beteiligen können sich daran [an dem Fonds] Regierungen, Unternehmen, Stiftungen und Privatleute.” Ach so. Ich dachte, die hätten das Geld schon beisammen. Na dann viel Erfolg!
Für die interessierten Investoren unter meinen Lesern: die non-profit INCRA will ausschliesslich Länder und internationale Organisationen benoten und diese Ratings sind kostenlos (oder umsonst?).
Auch diesem, seit längerem geplanten, neuen Wettbewerber auf dem Ratingmarkt wünsche ich viel Erfolg.

Ohne übermäßig pessimistisch erscheinen zu wollen: sowohl bei New Rating als auch INCRA bin ich eher pessimistisch. Aus ähnlichen Gründen: kein Geld, kein wirklich neues Konzept, keine Historie, kein Vertrauen der Marktteilnehmer, ….

Dabei existiert doch ein hervorragendes weiteres Modell zum Ratingmarkt!

Ratingagentur verurteilt

Zum ersten Mal wurde eine Ratingagentur von einem Gericht zu Schadenersatz verurteilt.
Das australische Bundesgericht hat, als höchstes Gericht des Landes, Standard & Poor’s zu einer Entschädigungszahlung i.H.v. 30 Mio. Australischen Dollar verurteilt. Entschädigt werden australische Gemeinden, die auf ein AAA-Rating für ABN Amro vertrauten und mehr als 90% ihres angelegten Kapitals verloren.

Die Investitionssumme in 2006 betrug insgesamt 16 Mio. Austral. Dollar, die Gemeinden erhalten ihr Geld zu rund einem Drittel zuzüglich Zinsen zurück. S&P hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Damit spielt Australien die Vorreiterrolle – dieses Urteil dürfte enorme Auswirkungen auf die Ratingbranche weltweit haben.

(Quelle: Handelsblatt)

Triple R – Rendite, Risiko, Rating (#fiblo12)

Nachdem das Projekt #fiblo12 zuletzt ein wenig ins Stocken geriet, möchte ich einen aktuellen Handelsblatt-Artikel zum Anlass nehmen, um den ersten Blogpost zum Zusammenhang von Rendite und Risiko zu schreiben.

Unter der Überschrift “Achtung, Minusgeschäft” berichtet das Handelsblatt über den relativ jungen Markt für Mittelstandsanleihen. Dieser steht, nach Aussage nicht namentlich genannter Banker, kurz vor einem Desaster. Erste Unternehmen aus diesem Segment stehen vor der Insolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Genannt werden vom Handelsblatt Solarwatt und BKN Biostrom. Bereits insolvent ist der Windanlagenbauer Siag.

Aus Sicht (solventer) mittelständischer Unternehmen ist dieser Marktzustand sehr bedauerlich, da eine gute Alternative zur Finanzierung über Bankkredite vermutlich vollständig wegbrechen wird.
Aus Sicht der Käufer dieser Mittelstandsanleihen ist die Entwicklung dramatisch, weil sie erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens eine Zuteilung vom Liquidationserlös erhalten. Und der wird vermutlich nur einen Bruchteil ihrer Investition betragen.

Die Frage, warum Anleger überhaupt in eine solch riskante Assetklasse investieren, wird vom Handelsblatt beantwortet:
Die Anleger lassen sich meist von den hohen Zinscoupons anlocken. Viele Anleihen versprechen einen jährlichen Zins von sieben Prozent und mehr. Das Risiko, dass das Unternehmen die nächsten Jahre möglicherweise nicht überlebt, scheint vielen Anleger nicht bewusst.

Und damit bin ich auch schon bei der Überschrift meines Posts – dem Zusammenhang von Rendite und Risiko.
Eine höhere Rendite geht immer, immer, immer einher mit höherem Risiko.
Wenn man als Vergleichsmaßstab für Anleihen die Umlaufrendite, also die (zur Zeit noch relativ) sichere Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe heranzieht, stellt man eine Differenz von beinahe 6% fest. Die im Artikel genannten 7% der Mittelstandsanleihen versus z.Zt. 1,25% Umlaufrendite.
Fragt sich eigentlich keiner der Anleger vor dem Kauf, woher diese Differenz kommt? Wie schnell kann sich Geschichte eigentlich wiederholen? Gab es da nicht erst vor kurzer Zeit eine Geschichte mit einer isländischen Bank, bei der auch deutsche Anleger wegen ein wenig höherer (Festgeld)Zinsen um ihr Geld gebangt haben?
Kann die finanzielle Grundbildung wirklich so gering und das Gedächtnis so schlecht sein?

Sicherheitshalber wiederhole ich es noch mal:
wenn es innerhalb einer Anlageklasse (z.B. Anleihen) zu größeren Renditedifferenzen kommt, ist davon auszugehen, dass die höhere Rendite mit einem höheren Risiko verbunden ist. Und auch wenn die Informationseffizienz des Kapitalmarktes umstritten ist – dieser Zusammenhang ist unumstritten.
Warum sollte ein Unternehmen bereit sein, mehr Zinsen an seine Investoren zu zahlen, als beispielsweise Deutschland?
Weil Anleger das höhere Risiko in Form einer höheren Rendite abgegolten bekommen wollen – eine Art Risikoprämie (um es nicht zu verkomplizieren lasse ich die Liquiditätstheorien mal aussen vor).

Und wie kann nun ein Anleger das Risiko seines Investments einschätzen?
Einen ersten Hinweis gibt die Rendite. Dies setzt jedoch eine hohe Informationseffizienz des Kapitalmarktes voraus, die umstritten ist.
(Nach der wissenschaftlichen Klassifizierung von Eugene Fama wäre dies die semi-strong-form efficiency)

Hauptsächlich werden jedoch Ratings zur Einschätzung des Risikos herangezogen. Die einzige Aufgabe von Ratingagenturen ist es, eine Aussage zur Ausfallwahrscheinlichkeit eines Investments zu treffen. Sie schätzen also die Bonität eines Schuldners ein und vergeben relativ einheitliche Noten in Form von Buchstaben bzw. Buchstaben-Zahlen-Kombinationen. Und aus dieser Formulierung geht bereits hervor, dass Ratingagenturen das Risiko eben nicht mit vollkommener Sicherheit kennen, sondern nur Wahrscheinlichkeiten über den Ausfall schätzen. Das machen sie mal besser, oft aber auch schlechter. Dies zeigt die jüngste Vergangenheit und wird auch im Handelsblatt-Artikel erwähnt. So lagen die Ratings der nun insolventen Unternehmen bei BB bzw. BBB, was laut Handelsblatt einer Ausfallwahrscheinlichkeit von neun bzw. zwei Prozent entspricht. Diese Ratings wurden nicht von den großen Ratingagenturen Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch erstellt, sondern von Creditreform und Euler Hermes. Der Grund dafür liegt in den wesentlich kostengünstigeren Ratings dieser kleinen Agenturen. Das emittierende Unternehmen zahlt für die Einschätzung seiner Bonität durch die Agenturen und mittelständische Unternehmen können oder wollen die hohen Ratinggebühren der großen drei nicht bezahlen. Für ein Erstrating können da schonmal 80.000 bis 150.000 Euro fällig werden.

Damit ergibt sich als zweite Erkenntnis, neben höhere Rendite = höheres Risiko, dass auch Ratings keine sichere Aussage über die Bonität eines Schuldners treffen können.

Was bleibt ist meine Hoffnung auf den gesunden Menschenverstand und dass die Gier – auch der Kleinanleger – nicht das Hirn frisst.

Dies soll nun der Auftaktpost der #fiblo12-Reihe sein. An vielen Stellen kann man noch detaillierter die wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen beschreiben, ich wollte aber nur die meiner Meinung nach wesentlichen Dinge im Risiko-Rendite-Zusammenhang beschreiben.
Ich freue mich auf Kommentare und weitere Posts bei den anderen Wirtschaftsbloggern.

Europäische Ratingagentur – Start verschoben

Die Börsen-Zeitung berichtet heute, dass die Europäische Ratingagentur von Roland Berger nicht wie geplant im ersten Quartal 2012 startet. Offensichtlich finden sich nicht genügend Geldgeber, um die rund 300 Mio. Euro Startkapital aufzubringen. Jetzt hofft Berger-Partner Krall, im dritten Quartal 2012 die Arbeit beginnen zu können.

Die Ratingagentur soll als Stiftung gegründet werden und im Gegensatz zu den drei großen Agenturen Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch sollen nicht die Emittenten, sondern die Investoren für das Rating zahlen.

Persönlich überrascht es mich nicht, dass die als Kapitalgeber gewünschten institutionellen Investoren scheinbar zurückhaltend agieren. Schliesslich haben sie meist eigene Research-Abteilungen, die Bonitätsbewertungen vornehmen. Warum sollten sie völlig selbstlos und ohne Möglichkeit einer Einflussnahme Millionenbeträge an eine Stiftung geben? So groß kann der erwähnte “Unmut der Marktteilnehmer über die Platzhirsche” kaum sein.

Und dass die Europäische Union von Berger dazu gedrängt werden soll, Investoren zum Zahlen der Ratinggebühr zu zwingen, ist extrem wettbewerbsverzerrend. Um es vorsichtig zu formulieren.
Kleiner Tipp an Roland Berger: damit dieses Modell überhaupt funktioniert, muss die EU zusätzlich dazu gebracht werden, die Ratings dieser Berger-Ratingagentur zu Regulierungszwecken verpflichtend vorzuschreiben.
Mir war jedoch so, als würde momentan eher darüber diskutiert, die Abhängigkeit der Regulierung von (externen) Ratings zu verringern.
Schliesslich haben wir bereits funktionierenden Wettbewerb über die bankinternen Ratings. Der müsste nur ausgebaut werden. Dazu müssen keine Gesetze geändert und keine 300 Mio. Euro aufgebracht werden. Mit dem richtigen Modell spart man sogar Geld.

Und weil auch in diesem Artikel wieder die Haftung der Berger-Agentur erwähnt wird; nochmal:
nach deutschem Recht haften alle Ratingagenturen bereits jetzt für grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliche Täuschung.
Und zu den Haftungssummen: bei Fahrlässigkeit das 20-fache der Ratinggebühren – deren Höhe mir nicht bekannt ist, bei Vorsatz ein Zehntel des Eigenkapitals (= ca. 30 Mio. Euro, sofern das gesamte Startkapital zu Eigenkapital wird?).
Das wird jeden Emittenten, dem wegen Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz eine 5 Mrd.-Emission um die Ohren fliegt, kaum befriedigen…..
Nach deutschem Recht würden dann ja auch die Gerichte über die Höhe der Schadenssumme entscheiden und nicht der (in solch einem Fall) Beklagte.

Trotzdem bin ich für mehr Wettbewerb auf dem Ratingmarkt – auch zusätzlich zu meinem Modell der institutsgruppen-eigenen Ratingagenturen.
Also viel Erfolg bei der Suche nach Geldgebern!

Bankgeheimnis?

In der letzten Woche durfte ich wieder einmal auf einer sehr interessanten Veranstaltung in Berlin einen Vortrag halten. Mein Thema lautete: “Investments in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – Welche Rolle spielen die Ratingagenturen?”

Die häufigste – und völlig berechtigte – Frage nach der Vorstellung meines Modells der institutsgruppen-eigenen Ratingagenturen lautet bei fast allen Veranstaltungen:
“Was ist mit dem Bankgeheimnis?”
Aus dramaturgischen Gründen erwähne ich dieses Thema meist nicht während meines Vortrags, da dies ein sehr schöner Einstieg in die Fragerunde ist. Den treuen Lesern meines Blogs will ich jedoch die Antwort verraten.

Selbstverständlich verstößt mein Modell nicht gegen das Bankgeheimnis. Kreditinstitute dürfen das Rating der von ihnen bewerteten Unternehmen natürlich nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung veröffentlichen.

Und die Zustimmung zu einer Veröffentlichung eines (guten) Ratings liegt im Interesse der bewerteten Unternehmen. Es hat eine positive Signalwirkung an alle Stakeholder. Bei Lieferanten lassen sich ggf. bessere Konditionen oder Rabatte aushandeln, die PR-Abteilung kann das gute Rating thematisieren, die Mitarbeiter werden über die (gute) Bonität ihres Arbeitgebers informiert und auch bei Leasingfirmen oder anderen Kreditinstituten entfaltet es eine positive Wirkung.

Einiges spricht also dafür, dass die gerateten Unternehmen ihre Zustimmung zu einer Veröffentlichung geben und damit das Bankgeheimnis nicht verletzt wird.

Ratings ohne Information?

In einem aktuellen Handelsblatt-Beitrag stellt Olaf Storbeck eine neue Studie über den Informationsgehalt von Ratings der großen Agenturen vor.

Die Wissenschaftler Jens Hilscher und Mungo Wilson haben festgestellt, dass die Ratingnoten wenig über die tatsächlichen Kreditausfallrisiken aussagen. Sie verglichen für die Jahre 1986 bis 2008 die Unternehmensratings von Standard & Poor’s (S&P) mit einem eigenen Indikator, der die Insolvenzgefahr eines Unternehmens ausschliesslich anhand öffentlich zugänglicher Daten misst. Dieser “failure score” verwendet hauptsächlich Bilanzkennzahlen, wie die Profitabilität, den Verschuldungsgrad und die Barreserven. Empirisch lasse sich nun belegen, dass mit diesem vergleichsweise einfachen failure score Zahlungsausfälle zuverlässiger zu prognostizieren seien. Diese Ergebnisse liessen sich auch auf Staatsanleihen übertragen. Anhand makroökonomischer Daten könne man Risikoaufschläge z.B. für Staatsanleihen aus Schwellenländern besser erklären, als mittels Ratingnoten.

Das sind hochinteressante Forschungsergebnisse, da sich Ratingagenturen immer darauf berufen, dass sie bei beauftragten Ratings mehr und bessere Informationen als die Öffentlichkeit erhalten. Dies scheint nun widerlegt – auch wenn man in Studien a posteriori immer klüger ist. Man könnte z.B. die passenden Indikatoren wählen, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen (was ich den Forschern expressis verbis NICHT unterstelle!). Ratings sind immer eine Zukunftsbetrachtung und daher grundsätzlich mit Risiken verbunden. Auch wenn Agenturen und Regulierungsbehörden lange Glauben machten wollten, dass Ratingnoten eine Sicherheit bei Anlage- oder Kreditentscheidungen herstellen.

Ein kleiner Seitenhieb auf die Ratingagenturen sei an dieser Stelle erlaubt: eine weitere wissenschaftliche Studie (Bannier/Behr/Güttler (2007): Why are unsolicited ratings lower than solicited ratings? A theoretical and empirical assessment) hat herausgefunden, dass beauftragte Ratings tendenziell besser ausfallen als unbeauftragte und damit unbezahlte Ratings. Das Argument der Agenturen war der o.g. bessere Einblick in die Unternehmen. Dies scheint nach dem Handelsblatt-Artikel nun aber eher kontraproduktiv zu sein. Ausserdem wurde den Ratingagenturen unterstellt, dass sie Unternehmen vor der Veröffentlichung eines unbeauftragten Ratings informierten, dass die Ratingnote bei einem beauftragten=bezahlten Rating potenziell besser ausfallen könne. Und ob das Unternehmen nicht doch das Rating beauftragen=bezahlen wolle. Die Studie nennt das Kind beim Namen: “blackmailing”.

Was ich persönlich an dem Beitrag von Storbeck besonders interessant finde, ist die Aussage, dass die ausschliessliche Betrachtung von Bilanzkennzahlen zu besseren Ergebnissen führt, als die zusätzliche Berücksichtigung von “soft facts”. Üblicherweise wird die Ratingnote zu ca. 60% über quantitative Faktoren – wie Bilanzkennzahlen – bestimmt. Etwa 40% der Note machen die qualitativen Faktoren, wie Marktposition, Qualität des Managements, Nachfolgeregelung etc., aus.

Ein Vorwurf an mein Modell der Ratingagenturen der Kreditinstitutsgruppen lautet, dass die Ratings der Banken sich zu sehr auf die quantitativen Faktoren beschränken. Daher mein ausdrücklicher Dank an die Forscher Hilscher und Wilson. Damit sollte meine Vorstellung einer Verbesserung des Wettbewerbs auf dem Ratingmarkt gleichzeitig zu einer höheren positiven Korrelation von Ratingnote und Zahlungsausfall führen.

Drei Gründe, die gegen Roland Bergers europäische Ratingagentur sprechen

Nachdem ich mich in meinem letzten Post gefreut habe, dass der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank mein Modell kennt, muss ich nochmal inhaltlich die Europäische Ratingagentur behandeln. Reuters berichtet nun auch darüber.

Kurz zusammengefasst: Roland Berger hat jetzt nach eigener Aussage ca. 30 institutionelle Investoren (Banken, Börsen, Versicherungen) zusammengetrommelt, die die gut 300 Mio. Euro Startkapital zur Verfügung stellen wollen. Es soll eine privatwirtschaftlich finanzierte, nicht gewinnorientierte Stiftung mit Sitz in Holland und Töchtern in Frankfurt und Paris werden. Ende 2012 sollen die ersten Länderratings veröffentlicht werden. So weit, so interessant.

Meine grundsätzlichen Bedenken gegen dieses Modell habe ich an dieser Stelle bereits mehrfach ausführlich dargestellt, daher will ich nur drei Punkte nennen, die es aus meiner Sicht in der praktischen Umsetzung schwierig machen, mit diesem Modell Erfolg zu haben.
(N.B.: ich habe keine exakte Kenntnis des gesamten Modells von Roland Berger, da laut Aussage von Markus Krall einige Punkte als Geschäftsgeheimnis angesehen werden. Ich beziehe mich ausschliesslich auf  öffentlich zugängliche Informationen.)

1. Haftungs- und datenschutzrechtliche Fragen

Im Reuters-Artikel wird zunächst korrekt dargestellt, dass Ratings reine Meinungsäusserungen darstellen und damit im Prinzip keiner Haftung unterliegen. Dann aber kommt folgende Aussage:

Bei fehlerhafter Analyse solle gehaftet werden, im Fall von grober Fahrlässigkeit in einem Prozentsatz der Ratinggebühr, bei Vorsatz in Prozenten des Stiftungs-Eigenkapitals. “Das setzt starke Anreize, korrekt zu arbeiten”, sagte Krall der Wirtschaftszeitung.

Es besteht in Deutschland bereits eine solche (gesetzliche) Haftung für fehlerhafte Ratings bei grober Fahrlässigkeit (und auch bei arglistiger Täuschung). Dies stellt also keine Besonderheit von Bergers Agentur dar. Und die Höhe? Ein Prozentsatz der Ratinggebühr bzw. des Stiftungskapitals bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz? YOU GOTTA BE KIDDING ME!
Juristisch stellt sich eine m.E. viel wichtigere Haftungsfrage: alle bislang zugelassenen Klagen gegen Ratingagenturen in Deutschland und den USA hatten die Gemeinsamkeit, dass die betreffenden Bonitätsurteile ausschliesslich für bestimmte Investorengruppen erstellt wurden. Dies war die Begründung der Klagezulassung. Wenn nun die zu gründende Europäische Ratingagentur das investor pays Modell verfolgt, stellt sich dann nicht genau dieses Problem?
Datenschutzrechtliche Fragen scheinen auch noch nicht abschliessend geklärt zu sein, da das Berger-Modell auf eine europaweite Datenbank mit allen Emittentendaten setzt. Und diese Daten sind für alle beteiligten Investoren einsehbar.

2. Politischer Einfluss

Berger-Partner Krall wehrt sich in allen Veröffentlichungen vehement gegen Einfluss oder auch nur Unterstützung durch die Politik, da dies der Unabhängigkeit und Reputation schadet. Um das Modell in seiner jetzigen Form umzusetzen bedarf es aber m.W. gesetzlicher Änderungen auf europäischer Ebene.
Und möglicherweise bin ich zynisch, aber: wie unabhängig von ihren Geldgebern kann diese Agentur  tatsächlich agieren? Geben Banken, Versicherungen und Börsen tatsächlich völlig altruistisch jeweils ca. 10 Mio. Euro? Ich lasse mich gern überraschen.
Ausserdem sind/waren(?) zu Beginn die Initiative Finanzplatz Frankfurt, die hessische Landesregierung und die Deutsche Börse als Partner genannt. Ob denen der Sitz in Holland zusagt?

3. Mitarbeiterakquise

Zunächst sollen ca. 20 – 25 Mitarbeiter eingestellt werden (für drei Standorte?). Um überhaupt eine gute Reputation aufbauen zu können, müssen dies anerkannte, hochqualifizierte Fachleute sein. Und welcher Analyst würde sich auf ein so riskantes Geschäftsmodell einlassen und den gut bezahlten, relativ sicheren Job bei S&P, Moody’s oder Fitch aufgeben? Da muss schon ein ziemlich hoher Risikoaufschlag im Fixgehalt enthalten sein, oder?

Ich bin ein überzeugter Verfechter für mehr Wettbewerb auf dem Ratingmarkt und wünsche alle dahingehenden Initiativen viel Erfolg. Bei dem Konzept von Roland Berger habe ich allerdings Bedenken, ob es in dieser Form tatsächlich erfolgreich umsetzbar ist.

Offener Brief an den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank

Lieber Herr Dr. Ackermann,

zunächst möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie in einem dpa-Interview zu meinem Modell für den Ratingmarkt Stellung beziehen (Quelle: n24). Damit bestätigen Sie die in meinem letzten Blogbeitrag vertretene Auffassung, dass nur zwei Ansätze tatsächlich erwähnenswert sind: Roland Bergers europäische Ratingagentur und meine kreditinstitutsgruppen-eigenen Agenturen. Sie werden wie folgt zitiert:

Aber einige wenige Banken in Europa können eine solche Agentur nicht gründen, da sie unabhängig sein muss.

Dazu möchte ich gern kurz an dieser Stelle antworten, auf Wunsch erläutere ich Ihnen meinen Ansatz in einem persönlichen Gespräch detaillierter. Auch für die Deutsche Bank würde mein Modell ein neues, lukratives Geschäftsmodell darstellen.

In meinem Ansatz beschreibe ich, wie und warum (zunächst) die drei Säulen des deutschen Banksystems – Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Großbanken – jeweils eine eigene, zentralisierte Ratingagentur gründen sollten. Neben des verbesserten Wettbewerbs auf dem Ratingmarkt sind auch die Anreizstrukturen dieser Agenturen denen der großen drei, S&P, Moody’s und Fitch, überlegen.

Während die Bonitätseinschätzungen dieser drei lediglich eine Meinung ohne jegliche Haftung darstellen, haften in meinem Modell die Kreditinstitute über die Kreditvergabe und die Pflicht zur Eigenkapitalunterlegung durch Basel II für ihre Ratingnote. Selbst bei einem Verkauf der Kreditforderungen am Kapitalmarkt lässt sich über einen Selbstbehalt – wie er z.B. bei Derivaten neuerdings verlangt wird – die Haftung für Ratingaussagen regeln. Damit ist der Anreiz, korrekte Bonitätseinschätzungen abzugeben, m.E. sogar der von Ihnen geforderten Unabhängigkeit überlegen.

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