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Klage gegen Ratingagenturen

© Kladu bei www.pixelio.de
Das dürfte sehr interessant werden: die FTD berichtet, dass Calpers die drei großen Ratingagenturen verklagt.
Wegen zu positiver Bewertungen komplexer Finanzprodukte hat der größte US-Pensionsfonds S&P, Moody’s und Fitch verklagt. Calpers (California Public Employees’ Retirement System) verwaltet ein Vermögen i.H.v. USD 173 Mrd. von mehr als 1,6 Mio. Kunden.
Der Vorwurf des Pensionsfonds: konzeptionell sei die Methodologie der Agenturen fehlerhaft und die Anwendung sei inkompetent.
Der Ausgang dieser Klage ist hochinteressant, da sich die Ratingagenturen bislang immer darauf berufen konnten, dass ihre Beurteilungen lediglich reine Meinungsäußerungen seien.
Für Deutschland ist der Prozess von Interesse, da es äußerst unwahrscheinlich ist, dass die Ratingmethodologie und deren Anwendung wesentlich von der US-amerikanischen Vorgehensweise abweicht.
Aufgrund der Basel II-Vorschriften wurden diese drei Agenturen in Deutschland von der BaFin überprüft und zur Eigenkapitalunterlegung zugelassen. Die umfangreichen Vorschriften zur Anerkennung externer Ratingagenturen finden sich in der Solvabilitätsverordnung (SolvV).
Aufgrund dieser offiziellen Einsetzung der Agenturen zu Regulierungszwecken besteht möglicherweise ein Haftungsrisiko für die BaFin und damit für die Bundesrepublik Deutschland. Schliesslich sollte ein Anleger davon ausgehen können, dass nach Prüfung und Zulassung durch die Aufsichtsbehörden die Methodologie und deren Anwendung durch die Ratingagenturen zu korrekten Ergebnissen führt!
Hätte ich als Fondsmanager in Deutschland einen Verlust in Milliardenhöhe zu verantworten, würde ich neben den Agenturen auch die Aufsichtsbehörden verklagen.
Bundesbank fordert geringeren Einfluss der Ratingagenturen

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Die FAZ berichtet heute, dass die Bundesbank auf einer Tagung zur Bankenaufsicht einen geringeren Einfluss der externen Ratingagenturen auf die Kapitalanforderungen fordert. Insbesondere für Verbriefungen und strukturierte Produkte sollte den großen amerikanischen Agenturen keine bevorzugte Stellung mehr eingeräumt werden. Obwohl die Kreditinstitute die Wertpapiere auch mit eigenen Verfahren bewerten, müssen sie zur Ermittlung der aufsichtlichen Risikogewichtung externe Ratings verwenden.
Aufgrund des fehlenden Vertrauens in die Beurteilungen der externen Agenturen wird vorgeschlagen, übergangsweise eine Standardrisikogewichtung für Verbriefungen einzuführen. Damit soll die prozyklische Wirkung der Basel II-Regeln verringert werden, da die Eigenkapitalanforderungen der Banken in diesem Fall durch eine Ratingherabstufung nicht mehr beeinflusst werden.
Da die Bundesbank den Ratingagenturen explizit das Vertrauen abspricht und implizit die bankinternen Verfahren für zumindest gleichwertig befindet, stellt sich die Frage, warum sich der Vorschlag lediglich auf Verbriefungen bezieht.
Es existiert schliesslich ein Modell, das die Kreditinstitute bei Bonitätsbewertungen aufsichtlich auf eine Stufe mit den Ratingagenturen stellt.
>> Modell zur Förderung des Wettbewerbs und der Transparenz auf dem Ratingmarkt
Vermögensteuer für Dummies – Ein Märchen

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Als Kommentar zum Wahlprogramm der Linken hier ein Märchen:
Es waren einmal zwei Männer, die besaßen jeder ein Apfelbäumchen.
Der eine Mann hatte dieses Apfelbäumchen von seinem bereits versteuerten Einkommen gekauft, um im Alter etwas zu Essen zu haben.
Der andere hatte das Bäumchen geerbt von seinem Vater, der es ebenfalls von seinem bereits versteuerten Einkommen gekauft hat. Dieser Mann hatte Glück, denn er konnte die Erbschaftsteuer zahlen und musste nicht zur Bedienung der Steuerforderung das Bäumchen fällen und das Holz verkaufen.
Jedes Jahr ernteten die Männer jeweils 10 Äpfel von ihren Bäumchen. Davon gaben sie jeweils vier an das Finanzamt ab.
Da aber nicht alle Menschen in diesem Land ein Apfelbäumchen besaßen, wurden aus diesen qua definitionem böse Millionärsapfelbäume.
In einem nicht nur für Apfelbauern schwierigen Jahr beschlossen zwei körpergrössenmäßig vertikal herausgeforderte Oberförster, dass die Männer nicht nur mehr als die Hälfte der geernteten Äpfel abgeben sollten, zusätzlich wurde von jedem Bäumchen 5% pro Jahr abgesägt.
Die beiden Männer wollten ihre Apfelbäumchen nicht ausgraben und in einem wärmeren Land neu einpflanzen – schliesslich hatte ja niemand die Absicht, eine Mauer um das Land zu bauen. Also blieben die beiden nunmehr bösen Millionärsapfelbaumbauern in dem Land.
Nach einigen Jahren ernteten die Männer vom Baumstumpf die Medaille „Held der Arbeit“.
Zweiter Entwurf zu den MaRisk

© mgm-cp.com
Der zweite Entwurf einer Neufassung der MaRisk ist ab sofort auf den Seiten der Bundesbank abrufbar.
An dieser Stelle wurde bereits auf die geplante Neufassung hingewiesen. Auch die Stellungnahmen der verschiedenen Verbände zu diesem ersten Entwurf wurden verlinkt.
Ausser mir übten weitere Autoren Kritik an der geplanten BTO 1.2 Tz. 4 (s. Stellungnahmen der Verbände). Diese Kritik wurde bei der Überarbeitung durch die Aufseher leider nicht berücksichtigt. Auch in der aktuell geplanten Fassung wird jedes Kreditinstitut gezwungen, sich trotz ggf. existierenden externen Ratings „ein eigenes Urteil über das Adressenausfallrisiko zu bilden.“
Damit ist bei Umsetzung dieser Fassung der Kreditrisiko-Standardansatz vermutlich gestorben.
Öl ins Feuer – BaFin vs. Bundesbank
Um meinen letzten Beitrag mit eigenen Erfahrungen zu unterlegen, berichte ich heute über meine Recherchen für eine wissenschaftliche Arbeit zum Thema Bankenaufsicht/Basel II.
Zusätzlich hatte ich in meinem vorletzten Blogbeitrag darauf hingewiesen, dass ich noch auf eine Antwort der Bundesbank warte. Diese ist heute per E-Mail eingegangen. Und damit sind wir schon bei des Pudels Kern:
sämtliche meiner Fragen zu bankaufsichtsrechtlichen Themen habe ich sowohl der Bundesbank als auch der BaFin gestellt. Die Bundesbank hat alle meiner Fragen in einer angemessen Zeit beantwortet. Demgegenüber hat die BaFin teilweise überhaupt nicht reagiert. Ein weiteres Beispiel für gelungene Öffentlichkeitsarbeit seitens der BaFin.
Daher möchte ich an dieser Stelle explizit den Mitarbeitern der Bundesbank für ihre Hilfe danken – es ist (leider) nicht üblich.
Apropos: besonders gelungen ist auch die Öffentlichkeitsarbeit der Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD), deren Mitglieder sich aus großen Kreditinstituten, Verbänden und dem Finanzministerium rekrutieren. Die IFD hat eine Rating Broschüre herausgegeben, um das Thema für die Kreditnehmer transparenter zu machen. Fragen zu den in der Broschüre genannten Inhalte kann sie aber leider nicht beantworten.
Und zur Antwort der Bundesbank bezüglich der Frage zur Neufassung der MaRisk:
wie erwartet erklärt die Bundesbank, dass die MaRisk keinen Einfluss auf die Eigenkapitalanforderungen nach der SolvV haben.
Das ist natürlich juristisch korrekt. Wird ein Institut jedoch gezwungen, ein internes Rating für jeden Kreditnehmer vorzunehmen, so muss zu diesem Zweck ein internes Ratingsystem implementiert werden. Da die Eigenkapitalanforderungen bei Verwendung des IRBA im Vergleich zu externen Ratings tendenziell geringer ausfallen (s. Bundesbank, Monatsbericht Januar 2009), wird der Standardansatz obsolet. Es sei denn, das externe Rating fällt besser aus und führt zu einer geringeren Eigenkapitalbelastung des kreditgebenden Instituts. Diese Art von cherry picking kann von der Aufsicht kaum gewünscht sein.
Erzählt BaFin-Chef Sanio Quatsch?

© www.bafin.de
In der Financial Times Deutschland (FTD online) wird heute berichtet, dass der Chef der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Jochen Sanio, öffentlich sein Leid hinsichtlich der Personalbesetzung der BaFin klagt. (In diesem Blog wurde bereits berichtet, dass die BaFin ihren Überwachungspflichten nicht mehr nachkommen kann.)
Sanio spricht sowohl von quantitativen als auch von qualitativen Personalproblemen.
Da müssen sich ja die wenigen BaFin-Mitarbeiter richtig gut fühlen!
Recherchiert man auf den Internetseiten der BaFin – unter der Annahme, dass sie vor lauter Stellenangeboten kaum lädt – wird man jedoch enttäuscht.
Gestern, am 03.06.09, wurden „mehrere“ Referentenjobs für das Risikomanagement/Risikocontrolling online gestellt.
Wie es der Zufall will, sucht gerade einer meiner Studenten einen Job in diesem Bereich. Auf seine telefonische Anfrage bei der Personalabteilung der BaFin erhielt er jedoch heute (04.06.!) die Aussage, dass er keine Bewerbungsunterlagen schicken solle, da die Behörde zur Zeit nicht einstelle.
Was für eine Art PR betreibt Herr Sanio damit gerade?
Will er damit von Fehlern seiner Behörde im Rahmen der Finanzkrise ablenken?
Interessant sind in diesem Zusammenhang auch die weiteren Aussagen im FTD-Artikel. So erklären verschiedene Politiker, dass die BaFin nicht an Personalmangel, sondern an Effizienzmangel leide. Auch die Aufteilung der 1.700 Mitarbeiter wird untersucht. Mit dem Ergebnis, dass lediglich 280 davon in der Bankenaufsicht tätig sind.
Naja, momentan passiert ja bei den Banken auch nicht so viel!
Politikerideen
Und schon wieder kommen Politiker im Zuge der Finanzkrise auf seltsame Gedanken. Anleihebesitzer sollen an Verlusten (der Banken in den USA) in Form einer verminderten Rückzahlung beteiligt werden (Quelle: Handelsblatt).
Tolle Idee – die Unterschiede zwischen Fremd- und Eigenkapital kennt man in der Politik wohl nicht?
Neben der Tatsache, dass dafür geltendes Recht geändert werden müsste, ist ein wesentliches Fremdkapital-Merkmal gerade, dass Zins und Tilgung eben nicht vom Erfolg bzw. Misserfolg des Unternehmens abhängig ist. Aufgrund des geringeren Risikos wird Fremdkapital geringer verzinst als Eigenkapital.
Sollten zukünftig Anleihebesitzer bei Misserfolgen auf Zins und Tilgung verzichten müssen, muss damit zwangsläufig eine höhere (erwartete) Verzinsung einhergehen – in Abhängigkeit vom Unternehmenserfolg. Zusätzlich müssten sie Mitspracherechte bei der Unternehmensführung erhalten. So etwas nennt man dann Eigenkapitalbeteiligung.
Ausserdem würde damit, in der momentanen Situation, den Banken der Zugang zum Kapitalmarkt versperrt. Wer würde denn eine niedrig verzinste, aber hochriskante Bankanleihe kaufen wollen?
Glücklicherweise zitiert das Handelsblatt einen deutschen Finanzpolitiker, der diese Entwicklungen in den USA mit Sorge betrachtet. Es besteht also noch Hoffnung.
Gesetzliche Höchstlöhne

© www.spd-dbr.de
Das Handelsblatt meldet heute, dass die Bundesregierung Regeln zur Begrenzung der Managergehälter beschlossen hat (Link). Ziel soll sein, dass sich Manager stärker für das Wohl ihres Unternehmens einsetzen und ihre Bezüge an die langfristige Unternehmensentwicklung gekoppelt werden.
Bei schlechter Unternehmensentwicklung soll die Vergütung gekürzt werden. Insgesamt sollen die Gehälter „in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung des Managers und sonstigen Gehältern in der Branche stehen“.
Hat die Regierung schon den Gesetzentwurf zur Messung der langfristigen Unternehmensentwicklung in der Schublade?
Die Politik mag das anders sehen, ökonomisch ist diese Messung eher problematisch und erst ex-post wirklich quantifizierbar.
Der shareholder-value-Ansatz wird ja wohl eher nicht favorisiert. Dieser begünstigt – genau wie die geplante Kürzung der Managergehälter bei schlechter Entwicklung – eher kurzfristiges Denken und Handeln. Welcher rational handelnde Manager würde eine Investition beschliessen, die zwar langfristig sinnvoll ist, kurzfristig jedoch hohe Kosten verursacht, damit die (kurzfristige) Unternehmensentwicklung und jetzt qua Gesetz auch sein Gehalt negativ beeinflusst???
Auf eine absolute betragliche Grenze konnte sich die Koalition noch nicht einigen, die SPD ist der Meinung, dass 1 Mio. Euro reicht.
Generell sollten doch eher die Eigentümer eines Unternehmens und nicht der Gesetzgeber entscheiden, welche Managemententlohnung sie für angemessen halten.
Auch der notwendige Gesetzentwurf für die Messung der „angemessenen Leistung“ eines Managers wäre höchst interessant.
Nun gut, die soziale Marktwirtschaft und der damit verbundene Wohlstand wird ohnehin überschätzt. Und früher in der DDR war ja auch nicht alles schlecht! (Was genau war das nochmal?)
P.S.: wann kommt eigentlich die gesetzliche Begrenzung von Sportler-Gehältern?! Oder für Zusatzeinkünfte der Politiker?
Does money matter?

© www.buergerimstaat.de
Mit dem Titel: „Singapur: Ein Ausweg aus der Bankenkrise?“ hat das Handelsblatt heute einen lesenswerten Artikel veröffentlicht.
Der Autor beschreibt darin, dass zu viel Aufmerksamkeit darauf verwendet wird, die Anreize zur exzessiven Risikoübernahme durch Banker zu untersuchen und zu wenig über die Anreize für deren Überwacher gesprochen wird. Oder kurz gesagt: es geht um die enorme Differenz in der Entlohnung von Mitarbeitern der Finanzbranche und des öffentlichen Sektors – weltweit.
Es ist keine neue oder überraschende Feststellung, dass „zu viele kluge Leute [...] mit dem Versprechen schnöden Mammons aus Behörden wie der US-Finanzaufsicht Securities and Exchange Commission oder dem britischen Pendant Financial Services Authority herausgelockt“ wurden. Auch in Deutschland ist dieses „Phänomen“ bekannt und wurde bereits mehrfach von verschiedenen Quellen und Autoren thematisiert.
„In Singapur allerdings liegen die Dinge anders. Der Inselstaat scheint von der Idealrepublik Platons inspiriert, in der Philosophenkönige das öffentliche Interesse wahren. Passend zu dieser Philosophie belohnt Singapur seine öffentlichen Angestellten üppig.“
Von einer ausführlichen Auseinandersetzung mit dem Konzept und den zugrunde liegenden Annahmen des „Philosophenkönigs“ soll an dieser Stelle Abstand genommen werden – nur so viel: einer oder mehrere Menschen können diese Funktion nicht wirklich ausfüllen!
Eine effiziente Regulierung des Finanzsektors ist dringend notwendig und liegt im Bereich des menschlich Möglichen. Damit dies gewährleistet werden kann, benötigen die Institutionen entsprechendes Personal, das natürlich marktgerecht entlohnt werden muss – „üppig“ scheint nicht unbedingt zielführend zu sein.
Gleiches gilt auch für die Politik – wer die letzten Blogbeiträge gelesen hat, kann diese Ansicht möglicherweise nachvollziehen.
Auch wenn die Überschrift des Artikels falsch gewählt wurde – eine marktgerechte Entlohnung der Überwacher ist kein Ausweg aus der aktuellen Krise, kann aber möglicherweise die Gefahr zukünftiger Krisen verringern – soll dieser Beitrag mit einem Zitat enden:
„Wenn sie nur mit Erdnüssen bezahlen, werden sie weiterhin auch nur Affen anlocken können.“
Kommunikation in der Politik

© www.kidstalk.ch
Heute sind zwei interessante Meldungen in der Wirtschaftpresse erschienen, die sich unter dem Stichwort „Politik-Kommunikation“ zusammenfassen lassen.
Das Thema „Bad Bank“ war in den letzten Tagen in aller Munde und hat die Gemüter erhitzt. Dazu beigetragen haben sicherlich auch Kommunikationsprobleme zwischen Brüssel und dem Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung SoFFin. Die wichtigste Frage in diesem Zusammenhang lautete: dürfen Banken ihre problematischen Wertpapiere nur für 36 Monate oder dauerhaft an den Staat übertragen?
Eine Beschränkung auf drei Jahre führt aus Sicht von Wirtschaftsprüfern dazu, dass Banken effektiv kein Eigenkapital freisetzen können, bei einer dauerhaften Übertragung wäre die Diskussion um eine Bad Bank obsolet – sie würde in Form des SoFFin bereits existieren.
Gerhard Stratthaus, das temporär einzige Mitglied des SoFFin-Leitungsausschusses, beklagte sich Anfang Januar über die 36-Monats-Frist, am 23.01.09 erklärte Torsten Albig, Sprecher des Bundesfinanzministeriums, dass die Regel in Nachverhandlungen mit der EU-Kommission bereits im Dezember aufgehoben worden sei. Am 26.01.09 dementierte die Kommission: die Frist gelte weiter und sei mitnichten aufgehoben. Gestern (27.01.09) wurde gemeldet, dass die 36-Monats-Regel zwar grundsätzlich weiter gelte, bei vorheriger Anmeldung in Brüssel dürfe es aber Ausnahmen geben.
(FTD)
Still confused – but on a higher level.
Die zweite irritierende Aussage lieferten Kanzlerin Merkel und Außenminister Steinmeier. Im Parlament berichteten sie, dass der Erblastentilgungsfonds – ein Sondervermögen des Bundes mit den Schulden der ehemaligen DDR – nach 14 Jahren getilgt sei. Daher müsse sich der Bürger auch nicht sorgen, wenn die Regierung mit dem Konjunkturpaket einen neuen Sonderfonds in zweistelliger Milliardenhöhe auflege. Schliesslich habe die Regierung gezeigt, dass sie die Schulden auch tilgen könne. Laut Aussage des Handelsblatts sind allerdings nur EUR 70 Mrd. getilgt, die restlichen EUR 100 Mrd. wurden lediglich umgebucht.
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