Artikel verschlagwortet mit ‘Steuern’
Steuern und Jürgen Trittin

© www.gruene.de
Nachdem der Grünen-Politiker Jürgen Trittin in den letzten Tagen mehrfach in verschiedenen Talkshows seine Vorstellung einer Manager-Boni-Begrenzung ausgeführt hat, will ich zu seinen Aussagen hier kurz Stellung nehmen.
Die Grünen möchten, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Managerboni auf 1 Mio. Euro und die Gehälter auf 500.000 Euro p.a. begrenzt werden. Trittin wird nicht müde zu wiederholen, dass die Boni nicht von den Steuerzahlern subventioniert werden sollten.
Damit vertritt Trittin eine interessante Sicht der Besteuerung. Er suggeriert, dass der Steuerzahler die Boni finanziert bzw. dem Staat Steuereinnahmen verloren gehen.
Ist es nicht vielmehr so, dass diese Zahlungen von den Managern mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen? Und sollte man nicht annehmen, dass dieser nach den Reformen der letzten Jahre über dem Satz der Unternehmenssteuern liegt? Damit sind die Staatseinnnahmen definitiv höher als bei einer Einstellung der Boni z.B. in die Rückstellungen.
Die Grünen-Forderung führt zu nichts anderem als zu einer Doppelbesteuerung. Zunächst darf das Unternehmen die Kosten nicht absetzen und versteuert somit Ausgaben (ist zwar unverständlich, aber keine neue Idee…teilweise müssen Mietausgaben bereits heute versteuert werden). Anschliessend muss der Manager den Betrag nochmals mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.
Na gut, solange eine Forderung populistisch genug ist, muss sie nicht unbedingt einen Sinn ergeben.
Politischer Kreditzwang

© Foto: ap (via handelsblatt.com)
Das Handelsblatt erläutert in seiner heutigen Online-Ausgabe die möglichen – allerdings begrenzten – Maßnahmen der Regierung, um Banken zur Kreditvergabe zu zwingen. Union und SPD befürchten einen Anstieg der Firmenpleiten und damit höhere Arbeitslosenzahlen im Herbst. Und da ist bekanntlich Wahl.
Banken sollten zur Erholung der Wirtschaft beitragen, in dem sie nicht zu risikoscheu bei der Kreditvergabe sind. Gleichzeitig will Peer Steinbrück die Eigenkapitalvorschriften für Banken (Basel II) reformieren, d.h. lockern.
Anders formuliert: die Politik befürchtet Firmenpleiten, will aber gleichzeitig die Banken zu einer riskanteren Kreditvergabe zwingen und die Bindungswirkung des Eigenkapitals aufweichen.
In einem worst-case Szenario führt das dann dazu, dass zunächst (bis zur Wahl?) die Firmenpleiten hoffentlich ausbleiben. Danach fallen die erzwungenen Kredite aus, die mit weniger Eigenkapital unterlegt werden mussten. Dies ist dann zwar erstmal das Problem der kreditgebenden Bank, aufgrund der durch die Finanzkrise angespannten Eigenkapitalsituation der Banken kann dies aber sehr schnell wieder das Problem der Steuerzahler werden. Die drohende Erhöhung der Arbeitslosigkeit, deren Kosten den Kreditausfällen gegenübergestellt werden müssten, wurde nur temporär verhindert – bis nach der Wahl. Anschließend zahlt der Steuerzahler für die Arbeitslosigkeit und die Kreditausfälle.
Kein wirklich gutes Geschäft.
Weiterhin schreibt das Handelsblatt, dass Wissenschaftler seit langem dafür eintreten, dass sich Banken Eigenkapital beschaffen.
Das ist prinzipiell richtig, jedoch in Zeiten der Finanzkrise schwierig und teuer – unter Marktbedingungen.
Laut dem Vorsitzenden des wissenschaftlichen Beirats des Finanzministeriums, Clemens Fuest (SPD), hätte der Staat die Banken per Staatsbeteiligung dazu zwingen müssen.
Am Ende wird es vermutlich darauf hinauslaufen, dass der Steuerzahler belastet wird. Sei es durch steigende Arbeitslosigkeit und/oder die Kreditausfälle privater oder zwangsverstaatlichter Banken.
Der Fall Zumwinkel
Gerade wird gemeldet, dass die Staatsanwaltschaft eine 2-jährige Bewährungsstrafe und ein Bußgeld von EUR 1 Mio. für den Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel fordert. Im Manager-Magazin wurde ein Interview mit Prof. Michael Adams veröffentlicht, das diesen Fall aufgreift („Wir sitzen mit Zumwinkel ein einem Boot„).
Adams geht davon aus, dass vor den höchsten deutschen Gerichten ein Freispruch für Zumwinkel möglich sei, da die Staatsanwaltschaft Beweise vom BND erhalten habe, der seinerseits dafür mit einem Schwerverbrecher kooperiert habe. Ein nachrichtendienstlicher Einsatz mit Millionenzahlungen an Kriminelle zur Beschaffung von Steuerdaten sei ein Novum.
Interessant ist auch Adams Argumentation, dass für die Höhe der Schuld nicht nur die absolute Summe betrachtet werden sollte, sondern der prozentuale Anteil der hinterzogenen Summe am Gesamteinkommen. So sagt Adams: „Er hat aber nur rund 10 Prozent seines Einkommens an der Steuer vorbeigeschleust, das ist unter dem Durchschnitt von rund 14 Prozent für die Gesamtbevölkerung. Bei vielen Kleinstunternehmen werden mitunter sogar 50 Prozent der Rechnungen schwarz bezahlt.“
Ob eine Umfrage „Wieviel Prozent Ihres Gesamteinkommens versteuern Sie?“ valide Ergebnisse liefern würde?
Follow me on twitter