Auch in South Park ist die Finanzkrise angekommen. Die entsprechende Episode heisst „Margaritaville“ und ist zu finden bei http://www.southparkstudios.com/
Viel Spass.
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Im Februar 2009 hat die BaFin einen Entwurf zur Neufassung der MaRisk veröffentlicht und die Verbände um eine Stellungnahme bis zum 23.03. gebeten.
In dieser Neufassung wird die ausschliessliche Verwendung externer Quellen im Rahmen der Kreditentscheidung ersatzlos gestrichen. In BTO 1.2 soll mit einer neuen Tz. 4 folgende Vorschrift eingefügt werden: „Die Verwendung externer Bonitätseinschätzungen enthebt das Institut nicht von seiner Verpflichtung, sich ein eigenes Urteil über das Adressenausfallrisiko zu bilden.“
Auf den ersten Blick scheint dies selbstverständlich, es konterkariert jedoch den Standardansatz (KSA) nach Basel II. Dieser bestimmt die Höhe der Eigenkapitalunterlegung für jeden einzelnen Kredit in Abhängigkeit des externen Ratings des jeweiligen Kreditnehmers. Ursprünglich sollte der Standardansatz die einzige Möglichkeit zur Bestimmung der Eigenkapitalunterlegung sein. Nach verschiedenen Interventionen wurde als Alternative die Möglichkeit bankinterner Ratings zur Bestimmung der Eigenkapitalunterlegung eingefügt (IRBA).
Das Vertrauen in die Urteile der externen Ratingagenturen ist nicht erst seit Ausbruch der Finanzkrise getrübt. Bereits seit Jahren gab es gravierende Fehleinschätzungen auf Seiten der Agenturen. Diese geplante Neufassung der MaRisk entzieht den externen Ratings nun endgültig das Vertrauen im Hinblick auf die Kreditvergabeentscheidung der Banken.
Auch dies mag prima facie gerechtfertigt sein. Doch insbesondere zwei Fragen wirft dieses Vorgehen auf:
1. Wie wird zukünftig die Eigenkapitalunterlegung geregelt? Entweder wird der KSA obsolet, oder die Banken haben ein Wahlrecht, ob sie ihr internes Rating oder ein ggf. vorhandenes externes Rating als Grundlage zur Berechnung der Eigenkapitalunterlegung heranziehen. (In der Neufassung der MaRisk wird nicht explizit der IRBA genannt, die geplante Änderung führt jedoch zwangsläufig zu einem von der BaFin anerkannten internem Rating. Sonst ergibt diese Änderung keinen Sinn. Wie sonst soll eine gute Qualität der kreditinstitutseigenen Bonitätseinschätzung gewährleistet werden?). Im Ergebnis werden die Kreditinstitute natürlich das Ratingergebnis zur Eigenkapitalunterlegung wählen, welches die geringere Eigenkapitalanforderung bedingt. Das kann von der Aufsichtsbehörde nicht gewollt sein.
2. Was bedeutet diese implizite (negative) Einschätzung der Qualität von externen Ratings durch die Aufsichtsbehörde für die Kapitalmärkte? Investoren, die Unternehmensanleihen kaufen, haben i.d.R. nicht die Möglichkeit, den Emittenten einer ausführlichen Bonitätseinschätzung zu unterziehen. Alle Investoren sind also weiterhin abhängig von dem Urteil der Ratingagenturen. Für eine Kreditvergabeentscheidung der Banken scheint dieses Urteil jedoch nicht auszureichen. Kann es dann für die Kapitalmarktteilnehmer ausreichen?
Diese zwei Punkte sprechen, neben verschiedenen anderen Argumenten, vielmehr dafür, die Qualität und Glaubwürdigkeit externer Ratings zu verbessern. Und dies kann lediglich über mehr Wettbewerb und eine höhere Transparenz auf dem Ratingmarkt erreicht werden. Dazu existieren bereits verschiedene Ansätze, u.a. das „Modell zur Förderung des Wettbewerbs und der Transparenz auf dem Ratingmarkt […]“ vom Autor dieses Blogs.
Und schon wieder kommen Politiker im Zuge der Finanzkrise auf seltsame Gedanken. Anleihebesitzer sollen an Verlusten (der Banken in den USA) in Form einer verminderten Rückzahlung beteiligt werden (Quelle: Handelsblatt).
Tolle Idee – die Unterschiede zwischen Fremd- und Eigenkapital kennt man in der Politik wohl nicht?
Neben der Tatsache, dass dafür geltendes Recht geändert werden müsste, ist ein wesentliches Fremdkapital-Merkmal gerade, dass Zins und Tilgung eben nicht vom Erfolg bzw. Misserfolg des Unternehmens abhängig ist. Aufgrund des geringeren Risikos wird Fremdkapital geringer verzinst als Eigenkapital.
Sollten zukünftig Anleihebesitzer bei Misserfolgen auf Zins und Tilgung verzichten müssen, muss damit zwangsläufig eine höhere (erwartete) Verzinsung einhergehen – in Abhängigkeit vom Unternehmenserfolg. Zusätzlich müssten sie Mitspracherechte bei der Unternehmensführung erhalten. So etwas nennt man dann Eigenkapitalbeteiligung.
Ausserdem würde damit, in der momentanen Situation, den Banken der Zugang zum Kapitalmarkt versperrt. Wer würde denn eine niedrig verzinste, aber hochriskante Bankanleihe kaufen wollen?
Glücklicherweise zitiert das Handelsblatt einen deutschen Finanzpolitiker, der diese Entwicklungen in den USA mit Sorge betrachtet. Es besteht also noch Hoffnung.
Das Handelsblatt meldet heute, dass die Bundesregierung Regeln zur Begrenzung der Managergehälter beschlossen hat (Link). Ziel soll sein, dass sich Manager stärker für das Wohl ihres Unternehmens einsetzen und ihre Bezüge an die langfristige Unternehmensentwicklung gekoppelt werden.
Bei schlechter Unternehmensentwicklung soll die Vergütung gekürzt werden. Insgesamt sollen die Gehälter „in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung des Managers und sonstigen Gehältern in der Branche stehen“.
Hat die Regierung schon den Gesetzentwurf zur Messung der langfristigen Unternehmensentwicklung in der Schublade?
Die Politik mag das anders sehen, ökonomisch ist diese Messung eher problematisch und erst ex-post wirklich quantifizierbar.
Der shareholder-value-Ansatz wird ja wohl eher nicht favorisiert. Dieser begünstigt – genau wie die geplante Kürzung der Managergehälter bei schlechter Entwicklung – eher kurzfristiges Denken und Handeln. Welcher rational handelnde Manager würde eine Investition beschliessen, die zwar langfristig sinnvoll ist, kurzfristig jedoch hohe Kosten verursacht, damit die (kurzfristige) Unternehmensentwicklung und jetzt qua Gesetz auch sein Gehalt negativ beeinflusst???
Auf eine absolute betragliche Grenze konnte sich die Koalition noch nicht einigen, die SPD ist der Meinung, dass 1 Mio. Euro reicht.
Generell sollten doch eher die Eigentümer eines Unternehmens und nicht der Gesetzgeber entscheiden, welche Managemententlohnung sie für angemessen halten.
Auch der notwendige Gesetzentwurf für die Messung der „angemessenen Leistung“ eines Managers wäre höchst interessant.
Nun gut, die soziale Marktwirtschaft und der damit verbundene Wohlstand wird ohnehin überschätzt. Und früher in der DDR war ja auch nicht alles schlecht! (Was genau war das nochmal?)
P.S.: wann kommt eigentlich die gesetzliche Begrenzung von Sportler-Gehältern?! Oder für Zusatzeinkünfte der Politiker?
Da sich nach meiner kurzen Abwesenheit die Arbeit stapelt, heute ein kleiner – aber sehr guter – Videobeitrag zur Finanzkrise. Und weil das Embedding nicht geklappt hat, hier der Link:
The Crisis of Credit Visualized