Das Europaparlament hat am 23.04.2009 eine EU-Verordnung vorgelegt, mit der eine bessere Kontrolle der Ratingagenturen ermöglicht werden soll. Insbesondere sollen die Interessenkonflikte zwischen Agentur und geratetem Unternehmen verringert werden.
Die Kernpunkte:
Europäische Aufsicht:
Zunächst soll der CESR (Committee of European Securities Regulators = Wertpapierausschuss) für die Registrierung der Ratingagenturen zuständig sein, der EU-Lizenzen erteilt und die nationalen Aufsichtsbehörden informiert. Langfristig ist ein europäisches Aufsichtssystem geplant, bis 2010 soll die EU-Kommission dazu Vorschläge unterbreiten. Zur Registrierung müssen die Agenturen ihre Daten und Bewertungskriterien offenlegen.
Transparenz:
Die Ratingagenturen müssen ihre Modelle, Methoden und grundlegenden Annahmen, auf denen ihre Ratings aufbauen, offenlegen. Zusätzlich muss jährlich ein Transparenzbericht veröffentlicht werden.
Individuelles Rotationssystem:
Mitarbeiter der Ratingagenturen müssen mindestens alle fünf Jahre die von ihnen beurteilten Unternehmen wechseln und dann für mindestens zwei Jahre andere Fälle bearbeiten.
Verbot von Beratungsdienstleistungen:
Insbesondere die in der Vergangenheit gängige Praxis, dass eine Agentur zunächst bei der Zusammenstellung eines Portfolios als Berater agiert hat und anschliessend diese Portfolio geratet hat, ist zukünftig verboten.
Die Agenturen dürfen keine Unternehmen raten, an denen sie selbst beteiligt sind.
Ratingagenturen müssen eine interne Kontrollstelle für die Überwachung der Qualität ihrer Ratings einrichten.
In einem jährlichen Transparenzbericht müssen Geschäftszahlen veröffentlicht werden und diejenigen Kunden genannt werden, die mehr als 5 Prozent des Einkommens der Agentur ausmachen.