Strengere Regulierung von Ratingagenturen

Das Europaparlament hat am 23.04.2009 eine EU-Verordnung vorgelegt, mit der eine bessere Kontrolle der Ratingagenturen ermöglicht werden soll. Insbesondere sollen die Interessenkonflikte zwischen Agentur und geratetem Unternehmen verringert werden.

(Pressemitteilung)

Die Kernpunkte:

Europäische Aufsicht:
Zunächst soll der CESR (Committee of European Securities Regulators = Wertpapierausschuss) für die Registrierung der Ratingagenturen zuständig sein, der EU-Lizenzen erteilt und die nationalen Aufsichtsbehörden informiert. Langfristig ist ein europäisches Aufsichtssystem geplant, bis 2010 soll die EU-Kommission dazu Vorschläge unterbreiten. Zur Registrierung müssen die Agenturen ihre Daten und Bewertungskriterien offenlegen.

Transparenz:
Die Ratingagenturen müssen ihre Modelle, Methoden und grundlegenden Annahmen, auf denen ihre Ratings aufbauen, offenlegen. Zusätzlich muss jährlich ein Transparenzbericht veröffentlicht werden.

Individuelles Rotationssystem:
Mitarbeiter der Ratingagenturen müssen mindestens alle fünf Jahre die von ihnen beurteilten Unternehmen wechseln und dann für mindestens zwei Jahre andere Fälle bearbeiten.

Verbot von Beratungsdienstleistungen:
Insbesondere die in der Vergangenheit gängige Praxis, dass eine Agentur zunächst bei der Zusammenstellung eines Portfolios als Berater agiert hat und anschliessend diese Portfolio geratet hat, ist zukünftig verboten.

Die Agenturen dürfen keine Unternehmen raten, an denen sie selbst beteiligt sind.

Ratingagenturen müssen eine interne Kontrollstelle für die Überwachung der Qualität ihrer Ratings einrichten.

In einem jährlichen Transparenzbericht müssen Geschäftszahlen veröffentlicht werden und diejenigen Kunden genannt werden, die mehr als 5 Prozent des Einkommens der Agentur ausmachen.

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Ergebnisse des G-20 Weltfinanzgipfels

Auf dem Gipfel der G-20 Staaten in London wurde tatsächlich Übereinstimmung im Hinblick auf eine verschärfte Finanzaufsicht erreicht. Es stellt sich heraus, dass die Neufassung der MaRisk ein Vorgriff auf die Beschlüsse der G-20 war.

So wurde vereinbart, dass Kreditinstitute zukünftig mehr Eigenkapital vorhalten müssen und die Basel II Regeln dahingehend geändert werden.

Ob dies eine adäquate Lösung für die aktuellen Probleme darstellt, wurde bereits an anderer Stelle in Frage gestellt. Auch die prozyklische Wirkung der Eigenkapitalvorschriften wird damit verschärft. Na gut, gegen diese Wirkung wurden dann Konjunkturprogramme aufgelegt. Vielleicht sollten Regeln gefunden werden, die nicht zunächst falsche Anreize setzen, welche dann anschliessend vom Steuerzahler korrigiert werden müssen.

Die Ratingagenturen müssen in ihrer Ratingmethodik transparenter werden und Hedge-Fonds werden zukünftig beaufsichtigt. Böse Heuschrecken – allerdings haben sie mit der aktuellen Krise nur am Rande zu tun und sind vor allem nicht ursächlich dafür. Genau wie die schlimmen Steueroasen, die auch bekämpft werden sollen. Kann Obama den US-Bundesstaat Delaware „ausgemeinden“?

Wie bereits in dem Entwurf für die neuen Mindestanforderungen an das Kreditmanagement formuliert, haben die G-20 Staaten beschlossen, dass Banken ihre Risikovorsorge nicht mehr ausschliesslich anhand der Ratings externer Ratingagenturen vornehmen dürfen. Sie müssen (zusätzlich) eine eigene Bonitätseinschätzung ihrer Kreditnehmer vornehmen. Wieso können die Banken das besser als Ratingagenturen? Und wenn ein externes und internes Rating eines Kreditnehmers mit unterschiedlichen Ergebnissen vorliegt, welches wird dann zur Eigenkapitalunterlegung herangezogen? Und warum?

Implizit sagen die G-20 mit dieser Forderung, dass den Ratings der externen Agenturen (allein) nicht vertraut werden darf – bei der Kreditvergabe durch Banken. Aber alle Kapitalmarktteilnehmer müssen sich weiterhin allein auf die Ratings verlassen?

Die Umsetzung der in London beschlossenen Massnahmen wird demnächst auf nationaler Ebene stattfinden – man darf also gespannt sein.