Vermögensteuer für Dummies – Ein Märchen

Als Kommentar zum Wahlprogramm der Linken hier ein Märchen:

Es waren einmal zwei Männer, die besaßen jeder ein Apfelbäumchen.

Der eine Mann hatte dieses Apfelbäumchen von seinem bereits versteuerten Einkommen gekauft, um im Alter etwas zu Essen zu haben.

Der andere hatte das Bäumchen geerbt von seinem Vater, der es ebenfalls von seinem bereits versteuerten Einkommen gekauft hat. Dieser Mann hatte Glück, denn er konnte die Erbschaftsteuer zahlen und musste nicht zur Bedienung der Steuerforderung das Bäumchen fällen und das Holz verkaufen.

Jedes Jahr ernteten die Männer jeweils 10 Äpfel von ihren Bäumchen. Davon gaben sie jeweils vier an das Finanzamt ab.

Da aber nicht alle Menschen in diesem Land ein Apfelbäumchen besaßen, wurden aus diesen qua definitionem böse Millionärsapfelbäume.

In einem nicht nur für Apfelbauern schwierigen Jahr beschlossen zwei körpergrössenmäßig vertikal herausgeforderte Oberförster, dass die Männer nicht nur mehr als die Hälfte der geernteten Äpfel abgeben sollten, zusätzlich wurde von jedem Bäumchen 5% pro Jahr abgesägt.

Die beiden Männer wollten ihre Apfelbäumchen nicht ausgraben und in einem wärmeren Land neu einpflanzen – schliesslich hatte ja niemand die Absicht, eine Mauer um das Land zu bauen. Also blieben die beiden nunmehr bösen Millionärsapfelbaumbauern in dem Land.

Nach einigen Jahren ernteten die Männer vom Baumstumpf die Medaille „Held der Arbeit“.

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Zweiter Entwurf zu den MaRisk

Der zweite Entwurf einer Neufassung der MaRisk ist ab sofort auf den Seiten der Bundesbank abrufbar.

An dieser Stelle wurde bereits auf die geplante Neufassung hingewiesen. Auch die Stellungnahmen der verschiedenen Verbände zu diesem ersten Entwurf wurden verlinkt.

Ausser mir übten weitere Autoren Kritik an der geplanten BTO 1.2 Tz. 4 (s. Stellungnahmen der Verbände). Diese Kritik wurde bei der Überarbeitung durch die Aufseher leider nicht berücksichtigt. Auch in der aktuell geplanten Fassung wird jedes Kreditinstitut gezwungen, sich trotz ggf. existierenden externen Ratings „ein eigenes Urteil über das Adressenausfallrisiko zu bilden.“

Damit ist bei Umsetzung dieser Fassung der Kreditrisiko-Standardansatz vermutlich gestorben.

Öl ins Feuer – BaFin vs. Bundesbank

Um meinen letzten Beitrag mit eigenen Erfahrungen zu unterlegen, berichte ich heute über meine Recherchen für eine wissenschaftliche Arbeit zum Thema Bankenaufsicht/Basel II.

Zusätzlich hatte ich in meinem vorletzten Blogbeitrag darauf hingewiesen, dass ich noch auf eine Antwort der Bundesbank warte. Diese ist heute per E-Mail eingegangen. Und damit sind wir schon bei des Pudels Kern:
sämtliche meiner Fragen zu bankaufsichtsrechtlichen Themen habe ich sowohl der Bundesbank als auch der BaFin gestellt. Die Bundesbank hat alle meiner Fragen in einer angemessen Zeit beantwortet. Demgegenüber hat die BaFin teilweise überhaupt nicht reagiert. Ein weiteres Beispiel für gelungene Öffentlichkeitsarbeit seitens der BaFin.

Daher möchte ich an dieser Stelle explizit den Mitarbeitern der Bundesbank für ihre Hilfe danken – es ist (leider) nicht üblich.

Apropos: besonders gelungen ist auch die Öffentlichkeitsarbeit der Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD), deren Mitglieder sich aus großen Kreditinstituten, Verbänden und dem Finanzministerium rekrutieren. Die IFD hat eine Rating Broschüre herausgegeben, um das Thema für die Kreditnehmer transparenter zu machen. Fragen zu den in der Broschüre genannten Inhalte kann sie aber leider nicht beantworten.

Und zur Antwort der Bundesbank bezüglich der Frage zur Neufassung der MaRisk:
wie erwartet erklärt die Bundesbank, dass die MaRisk keinen Einfluss auf die Eigenkapitalanforderungen nach der SolvV haben.

Das ist natürlich juristisch korrekt. Wird ein Institut jedoch gezwungen, ein internes Rating für jeden Kreditnehmer vorzunehmen, so muss zu diesem Zweck ein internes Ratingsystem implementiert werden. Da die Eigenkapitalanforderungen bei Verwendung des IRBA im Vergleich zu externen Ratings tendenziell geringer ausfallen (s. Bundesbank, Monatsbericht Januar 2009), wird der Standardansatz obsolet. Es sei denn, das externe Rating fällt besser aus und führt zu einer geringeren Eigenkapitalbelastung des kreditgebenden Instituts. Diese Art von cherry picking kann von der Aufsicht kaum gewünscht sein.

Erzählt BaFin-Chef Sanio Quatsch?

In der Financial Times Deutschland (FTD online) wird heute berichtet, dass der Chef der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Jochen Sanio, öffentlich sein Leid hinsichtlich der Personalbesetzung der BaFin klagt. (In diesem Blog wurde bereits berichtet, dass die BaFin ihren Überwachungspflichten nicht mehr nachkommen kann.)

Sanio spricht sowohl von quantitativen als auch von qualitativen Personalproblemen.

Da müssen sich ja die wenigen BaFin-Mitarbeiter richtig gut fühlen!

Recherchiert man auf den Internetseiten der BaFin – unter der Annahme, dass sie vor lauter Stellenangeboten kaum lädt – wird man jedoch enttäuscht.

Gestern, am 03.06.09, wurden „mehrere“ Referentenjobs für das Risikomanagement/Risikocontrolling online gestellt.

Wie es der Zufall will, sucht gerade einer meiner Studenten einen Job in diesem Bereich. Auf seine telefonische Anfrage bei der Personalabteilung der BaFin erhielt er jedoch heute (04.06.!) die Aussage, dass er keine Bewerbungsunterlagen schicken solle, da die Behörde zur Zeit nicht einstelle.

Was für eine Art PR betreibt Herr Sanio damit gerade?

Will er damit von Fehlern seiner Behörde im Rahmen der Finanzkrise ablenken?

Interessant sind in diesem Zusammenhang auch die weiteren Aussagen im FTD-Artikel. So erklären verschiedene Politiker, dass die BaFin nicht an Personalmangel, sondern an Effizienzmangel leide. Auch die Aufteilung der 1.700 Mitarbeiter wird untersucht. Mit dem Ergebnis, dass lediglich 280 davon in der Bankenaufsicht tätig sind.

Naja, momentan passiert ja bei den Banken auch nicht so viel!


Stellungnahmen zur Neufassung der MaRisk online

Auf den Internetseiten der Deutschen Bundesbank sind nun auch die Stellungnahmen der Verbände zu der geplanten Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement zu finden.

In der Stellungnahme des Bundesverbands der Ratinganalysten und Ratingadvisor e.V. (BdRA) wird dabei weitgehend die von mir an dieser Stelle geäußerte Kritik, insbesondere zu BTO 1.2, übernommen.

Auch der Zentrale Kreditausschuss kritisiert BTO 1.2 Tz. 4 und macht folgenden Vorschlag: „Die ausschließliche Verwendung externer Bonitätseinschätzungen im Rahmen der Kreditentscheidung ist je nach Struktur und Komplexität einer Anlage und dem sich daraus ergebenden Adressenausfallrisiko gegebenenfalls nicht ausreichend.“


Dies sollte eher die Lehre aus der Finanzkrise sein. In ein Regelungswerk passt dieser Satz nicht.


Aus juristischer Sicht ergibt sich m. E. eine weitere Frage zu der geplanten BTO 1.2 Tz. 4 „Die Verwendung externer Bonitätseinschätzungen enthebt das Institut nicht von seiner Verpflichtung, sich ein eigenes Urteil über das Adressenausfallrisiko zu bilden“.

Wird diese gesetzliche Forderung erfüllt, wenn – wie in der Praxis üblich – die Institute eine einheitliche Ratingsoftware ihres jeweiligen Dachverbandes nutzen?

Ist die Nutzung einer einheitlichen Software durch alle Institute geeignet, das geforderte „eigene Urteil“ zu ermitteln?

Die Antwort der Bundesbank zu dieser Frage steht noch aus.