Steuern und Jürgen Trittin

Nachdem der Grünen-Politiker Jürgen Trittin in den letzten Tagen mehrfach in verschiedenen Talkshows seine Vorstellung einer Manager-Boni-Begrenzung ausgeführt hat, will ich zu seinen Aussagen hier kurz Stellung nehmen.

Die Grünen möchten, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Managerboni auf 1 Mio. Euro und die Gehälter auf 500.000 Euro p.a. begrenzt werden. Trittin wird nicht müde zu wiederholen, dass die Boni nicht von den Steuerzahlern subventioniert werden sollten.

Damit vertritt Trittin eine interessante Sicht der Besteuerung. Er suggeriert, dass der Steuerzahler die Boni finanziert bzw. dem Staat Steuereinnahmen verloren gehen.

Ist es nicht vielmehr so, dass diese Zahlungen von den Managern mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen? Und sollte man nicht annehmen, dass dieser nach den Reformen der letzten Jahre über dem Satz der Unternehmenssteuern liegt? Damit sind die Staatseinnnahmen definitiv höher als bei einer Einstellung der Boni z.B. in die Rückstellungen.

Die Grünen-Forderung führt zu nichts anderem als zu einer Doppelbesteuerung. Zunächst darf das Unternehmen die Kosten nicht absetzen und versteuert somit Ausgaben (ist zwar unverständlich, aber keine neue Idee…teilweise müssen Mietausgaben bereits heute versteuert werden). Anschliessend muss der Manager den Betrag nochmals mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.

Na gut, solange eine Forderung populistisch genug ist, muss sie nicht unbedingt einen Sinn ergeben.

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EU-Bankenaufsicht und neue EK-Anforderungen

Die Finanzkrise hat offensichtlich die Abläufe in Politik und Behörden beschleunigt. Nachdem vor kurzem erst KWG und MaRisk geändert wurden (s. Blogbeiträge), will der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht die Eigenkapitalanforderungen verschärfen. Zusätzlich will die EU-Komission eine starke Aufsichtsbehörde mit Sitz in London gründen.

Die Vorschläge des Baseler Ausschuss stoßen in der Kreditwirtschaft teilweise auf heftigen Widerstand. Insbesondere die neuen Anforderungen an die Zusammensetzung des Kernkapitals (tier 1) und die Einführung einer „leverage ratio“ als Messgröße für die EK-Unterlegung der Aktiva werden kritisiert. Die Vorschläge des Baseler Komitees sollen bis Ende 2009 konkretisiert werden. Anschliessend folgt eine Wirkungsstudie, die Einführung der neuen Regeln ist bis Ende 2010 geplant. (Handelsblatt)

Die von der EU gegründete Bankenaufsichtsbehörde („European Banking Authority“) soll mit weitreichenden Rechten ausgestattet werden. Dies schließt im Krisenfall das Eingreifen in Märkte und direkte Anweisungen an die Geschäftsbanken mit ein. Der Verordnungsentwurf sieht diese Rechte vor, sofern die Finanzmarktstabilität gefährdet ist und die nationalen Aufsichtsbehörden nicht die notwendigen Maßnahmen ergreifen.

Diese Europäische Bankenaufsicht ist Teil der EU-Finanzaufsicht, die ab 2011 ihre Arbeit aufnehmen soll. Zusätzlich wird eine EU-Versicherungsaufsicht mit Sitz in Frankfurt und eine EU-Börsenaufsicht mit Sitz in Paris gegründet. (Handelsblatt)

All diese neuen EU-Behörden werden zusätzlich zu den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden gegründet. In Deutschland sind dies die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank, die sich die Bankenaufsicht teilen. Die vor einigen Jahren durchgeführte Zusammenlegung der Aufsichtsbehörden in Deutschland (Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel und Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zur BaFin) wird damit auf EU-Ebene wieder zurückgenommen. Die damalige Begründung zur Fusion war die Internationalisierung der Bankgeschäfte, die Tendenz zu Allfinanzkonzernen (Bank- und Versicherungsleistungen aus einer Hand) und die Vereinfachung der Zusammenarbeit durch nur einen Ansprechpartner. Was genau hat sich an dieser Situation (auf EU-Ebene) geändert?

Ratings nicht nur Meinungsäußerung?

Nachdem Calpers bereits die drei größten Ratingagenturen verklagt hat (Blogbeitrag), ließ nun eine US-Bundesrichterin eine Klage gegen S&P und Moody’s wegen Betrugs zu (FTD-Artikel). Die US-Bank Morgan Stanley, die die Ratingberichte an ihre Investoren verteilt hatte, wurde ebenfalls verklagt.

Diese Klage kann Signalwirkung besitzen, denn das bisherige Hauptargument der Agenturen – das Recht auf freie Meinungsäußerung ohne Haftung für die jeweiligen Aussagen – wird in diesem konkreten Fall vom Gericht angezweifelt.

Kläger sind der Bezirk King County aus dem Bundesstaat Washington und die Abu Dhabi Commercial Bank. Sie werfen den Ratingagenturen vor, die Risiken eines Investments verschleiert zu haben.

Nach Ansicht der Richterin ist nach Faktenlage die Klage zulässig. Die Ratings waren an eine bestimmte Investorengruppe und nicht an die breite Öffentlichkeit gerichtet.

Diese Zulassung der Klage hebelt erstmals das Argument der freien Meinungsäußerung aus. Man darf gespannt sein auf die Verhandlungen und das Ergebnis.