EU-Bankenaufsicht und neue EK-Anforderungen

Die Finanzkrise hat offensichtlich die Abläufe in Politik und Behörden beschleunigt. Nachdem vor kurzem erst KWG und MaRisk geändert wurden (s. Blogbeiträge), will der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht die Eigenkapitalanforderungen verschärfen. Zusätzlich will die EU-Komission eine starke Aufsichtsbehörde mit Sitz in London gründen.

Die Vorschläge des Baseler Ausschuss stoßen in der Kreditwirtschaft teilweise auf heftigen Widerstand. Insbesondere die neuen Anforderungen an die Zusammensetzung des Kernkapitals (tier 1) und die Einführung einer „leverage ratio“ als Messgröße für die EK-Unterlegung der Aktiva werden kritisiert. Die Vorschläge des Baseler Komitees sollen bis Ende 2009 konkretisiert werden. Anschliessend folgt eine Wirkungsstudie, die Einführung der neuen Regeln ist bis Ende 2010 geplant. (Handelsblatt)

Die von der EU gegründete Bankenaufsichtsbehörde („European Banking Authority“) soll mit weitreichenden Rechten ausgestattet werden. Dies schließt im Krisenfall das Eingreifen in Märkte und direkte Anweisungen an die Geschäftsbanken mit ein. Der Verordnungsentwurf sieht diese Rechte vor, sofern die Finanzmarktstabilität gefährdet ist und die nationalen Aufsichtsbehörden nicht die notwendigen Maßnahmen ergreifen.

Diese Europäische Bankenaufsicht ist Teil der EU-Finanzaufsicht, die ab 2011 ihre Arbeit aufnehmen soll. Zusätzlich wird eine EU-Versicherungsaufsicht mit Sitz in Frankfurt und eine EU-Börsenaufsicht mit Sitz in Paris gegründet. (Handelsblatt)

All diese neuen EU-Behörden werden zusätzlich zu den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden gegründet. In Deutschland sind dies die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank, die sich die Bankenaufsicht teilen. Die vor einigen Jahren durchgeführte Zusammenlegung der Aufsichtsbehörden in Deutschland (Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel und Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zur BaFin) wird damit auf EU-Ebene wieder zurückgenommen. Die damalige Begründung zur Fusion war die Internationalisierung der Bankgeschäfte, die Tendenz zu Allfinanzkonzernen (Bank- und Versicherungsleistungen aus einer Hand) und die Vereinfachung der Zusammenarbeit durch nur einen Ansprechpartner. Was genau hat sich an dieser Situation (auf EU-Ebene) geändert?

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Ein Gedanke zu “EU-Bankenaufsicht und neue EK-Anforderungen

  1. Hier ein Link zum „Subcommittee on Investigations & Oversight – The Risks of Financial Modeling: VaR and the Economic Meltdown“ vom 10 Sep 2009

    Zeugen: Nassim Taleb, Richard Bookstaber, Gregg Berman, James Rickards, Chistopher Whalen, David Colander

    http://science.edgeboss.net/wmedia/science/scitech09/091009.wvx

    Der Richard Bookstaber sagt etwas zu Leverage Ratios.

    Die Verschuldungsgrade kann man im Bankenbereich mit den erfordlichen Reservequote zur Geldschöpfung vergleichen. Genau das haben die größeren Banken ja gerade versucht zum Umgehen durch ABS-Strukturen.

    Ich halte Verschuldungsgrade für eine ziemlich gute Messgröße zur Bankenregulierung, aber Banken werden darüber sicher anders denken. Desweiteren können die Regulierer jetzt nicht plötzlich mit den Fingern schnipsen und Verschuldungsgrade vorschreiben. Die Passiva einer Bank kann man nicht mal eben so auf die Schnelle mit Eigenkapital anfüttern.

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