Buchbesprechung Bankaufsichtsrecht

Wie in diesem Blogbeitrag angekündigt folgt bereits heute eine Kritik an dem gerade veröffentlichten Buch „Bankaufsichtsrecht – Entwicklungen und Perspektiven“ von Grieser/Heemann (Hrsg.).

Der Hauptgrund für den Kauf des Buches waren die zwei Beiträge zum Thema Rating, auf die auch explizit in der Buchvorstellung des Handelsblatts hingewiesen wurde. Bislang habe ich auch nur diese beiden Artikel gelesen und kann daher nur diesen kleinen Teil des Herausgeberwerkes beschreiben. Weitere folgen, sobald ich sie gelesen habe.

Der erste Beitrag von Malte Richter trägt den Titel „Regulierung und Beaufsichtigung von Ratingagenturen“.

In seinem sehr ordentlichen Beitrag stellt der Autor zunächst die internationalen Regulierungsansätze dar und beschreibt die Regulierung von Ratingagenturen in den USA und in Europa vor Verabschiedung der EU-Verordnung über Ratingagenturen im letzten Jahr. Es folgt eine ausführliche Darstellung der EU-Verordnung inklusive kritischer Anmerkungen. In seinem Fazit beschreibt Richter, dass aufgrund der Finanzkrise ein Paradigmenwechsel stattfand. Das Selbstregulierungsregime wurde zugunsten einer strengeren Regulierung und Beaufsichtigung der Agenturen aufgegeben. Als für mich neuen und wesentlichen Aspekt weist der Autor darauf hin, dass eine Geltendmachung zivilrechtlicher Haftungsansprüche gegen die Ratingagenturen durch die detaillierten und strengen materiellen Anforderungen eventuell erleichtert wird.

Der zweite Beitrag mit dem Titel „Effizienz von Bankenratings vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Finanzmarktsituation“ wurde von Dina Lorentz verfasst.

Leider muss ich sagen, dass dieser Artikel sehr enttäuscht. Er ist in hohem Maße unwissenschaftlich verfasst, spiegelt den Stand der Gesetzgebung des letzten Sommers wider und wäre verzichtbar. Im Folgenden will ich einige wenige Kritikpunkte herausgreifen.

Lorentz schreibt: „Ratingagenturen haben auf komplexen Finanzmärkten auch zukünftig eine unverzichtbare Rolle als Informationsintermediäre zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der globalen Finanzmärkte. Damit sie diese Rolle auch zukünftig ausfüllen können, müssen sich Banken, Aufsichtsbehörden und andere Marktteilnehmer auf die Qualität der Ratings verlassen können. Insbesondere Banken können sich nur begrenzt ein eigenes Urteil über Ratings bilden. Hierzu fehlen ihnen Informationen – insbesondere bei ausländischen Sachverhalten – und Instrumente.

Von den drei genannten Gruppen sind meines Erachtens gerade die Banken als einzige in der Lage, ein Rating zu beurteilen. Schliesslich geben sie im Rahmen des Internen Ratingansatzes selbst Bonitätsbeurteilungen ab und besitzen daher auch ein aufsichtlich anerkanntes Instrument. Meine Sorge gilt eher den anderen Investoren und ggf. den Aufsichtsbehörden.

Verschiedene von der Autorin hergeleitete Kausalverknüpfungen sind für mich nicht nachvollziehbar, so z.B. „Die Verfahren und Methoden, nach denen Ratings erstellt wurden, waren wenig transparent und damit auch die Zuverlässigkeit der Prognosen.

Auch wenn die Methoden intransparent sind, so bedeutet dies nicht gleichzeitig, dass die getroffenen Prognosen unzuverlässig sind. Und über die Ausfallquoten jeder Ratingkategorie geben die Agenturen Auskunft.

Die im Herbst letzten Jahres verabschiedete EU-Verordnung findet keine Berücksichtigung, wenn Lorentz davon spricht, dass Ratingagenturen in Europa keiner staatlichen Aufsicht unterliegen. Und zur Verwendung externer Ratings bei der Berechnung des regulatorischen Eigenkapitals der Banken müssen die Agenturen seit Einführung von Basel II (2007) von der BaFin anerkannt werden. In diesem Zusammenhang wurden auch bereits – wie von Lorentz gefordert – kleinere Agenturen zugelassen. Die Creditreform Rating AG (CRAG) und Japan Credit Rating Agency Ltd. (JCRA) für das Marktsegment „Andere Forderungen“.

Die Autorin spricht von einer „direkten Aufforderung, hohe Risiken einzugehen“ (seitens der Agenturen). Ihre Aussage zu „gigantischen Umsatzrenditen“ wird weder mit einer Zahl noch mit einer Quellenangabe versehen. (Es waren vor Ausbruch der Finanzkrise ca. 50% – 55%, seit 2008 sind die Umsatzrenditen rückläufig, in 2009 knapp 39%. Auf den Seiten der SEC kann man dies nachlesen, oder hier). Auch weitere Formulierungen sind unwissenschaftlich, so z.B. „vermeintliche[n] Objektivität“ der Agenturen oder Einführung eines Verhaltenskodexes „um ihre Reputation aufzupolieren“ (m.E. lautet der Plural übrigens Kodizes, nicht Kodexe).

In Kapitel 4.3 Suche nach einer adäquaten Lösung erwähnt Lorentz, dass „verschiedentlich der Aufbau einer staatlichen europäischen Ratingagentur diskutiert“ werde. Erstens ist unklar, ob diese Agentur staatlich oder privatwirtschaftlich organisiert sein soll, zweitens steht diese Forderung im Koalitionsvertrag der CDU/CSU/FDP-Bundesregierung (s. dazu auch meine Frage an MdB Wissing). In ihrer Darstellung der ihrer Meinung nach sinnvollen Bedingungen für diese europäische Agentur, nämlich Annahme durch den Markt und Konkurrenzfähigkeit im Hinblick auf Innovationskraft und Qualitätsniveau, übersieht Lorentz den wesentlichsten Punkt: politische Unabhängigkeit. Und was die Qualität angeht, so gehen alle Quellen davon aus, dass aufgrund der wesentlich schlechteren Bezahlung im öffentlichen Dienst die guten Analysten weiterhin bei der privaten Konkurrenz arbeiten werden.

Das Fazit der Autorin, dass „der Markt in seiner derzeitigen Form aufgrund des bestehenden Oligopols nicht ausreichend funktioniert“ ist richtig. Diese Erkenntnis lernt man allerdings bereits im ersten Semester bei der Einführung in die VWL.

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Update Finance Blog of the Year

Warnhinweis: dieser Blog war nominiert zum Finance Blog of the Year 2010, hat es aber leider nicht in die Runde der 15 Finalisten geschafft. Ein gewisses Maß an verletzter Eitelkeit ist bei den folgenden Anmerkungen nicht vollständig auszuschliessen.

Begonnen hat die Geschichte mit einer E-Mail am 16.02., in der mir mitgeteilt wurde, dass mein Blog die erste Hürde gemeistert habe. Meinem Post ist zu entnehmen, dass ich diese Mail fehlinterpretiert habe – es war noch nicht die Finalistenrunde. Andere Blogbetreiber unterlagen jedoch auch diesem Irrtum, die Formulierung von smava war nicht ganz eindeutig.

Egal, mir wurde als Nominee offiziell erlaubt, das Wettbewerbslogo in meine Seite einzubinden. Interessanterweise führt der Link dann nicht zum Wettbewerb, sondern auf die smava-Homepage. Und dort findet sich zunächst kein Hinweis auf den Finance Blog of the Year Wettbewerb. Dieser ist erst im smava-Blog zu finden.

Ab dem 22.02. sollte dann das Voting der Leser stattfinden – immerhin war die Seite mit den Finalisten und der Abstimmung am 23.02. abends online. Über Twitter hat smava auf meine Frage leider nicht reagiert. [Edit 1: Der Blogbeitrag ist auf den 22.02. datiert….langsame Internetverbindung vermutlich.]

Auch die fünf Jury-Mitglieder wurden vorgestellt: T. Hahn, T. Clark, G. Janecke, B. Schneider.
Der geneigte Leser mag gern mal nachzählen. [Edit 2: gerade gesehen: mit Stand 24.02./18:50h wurde dies auf vier korrigiert. Bitteschön – keine Ursache!]

Interessant finde ich auch, dass es der Blog eines Jury-Mitglieds in die Endrunde geschafft hat. Sollte zur Vermeidung von Interessenkonflikten die Jury nicht mit Leuten besetzt sein, die keinen eigenen Blog im Finanzbereich betreiben? Oder sollte dieser dann zumindest nicht am Wettbewerb teilnehmen?
[Edit: aufgrund der Kritik wurde der „Bankingblog“ von dem Jury-Mitglied Hahn aus dem Wettbewerb genommen, s.a. smava-Beitrag]

Diese Aussagen betreffen selbstverständlich nur den Ablauf und die Organisation des Wettbewerbs durch die Initiatoren. Die Qualität der ausgewählten Finalisten-Blogs ist durchweg gut und ich drücke allen Teilnehmern die Daumen.

UPDATE (25.02.): smava hat sich in einem Blogbeitrag zu den Kritikpunkten geäußert. Ich bin der Meinung, dass das Unternehmen damit angemessen mit der Kritik umgeht und hoffe, dass im kommenden Jahr der Wettbewerb wieder stattfindet – organisatorisch optimiert aufgrund der Erfahrungen dieses Jahres.

Natürlich ist dieser Wettbewerb für das Unternehmen smava ein gutes und günstiges PR-Instrument. Das bedeutet auch nicht, dass die Idee zu dem Wettbewerb eine schlechte ist. Einige gute Blogs habe ich erst durch den Wettbewerb entdeckt. Und eine verbesserte Vernetzung der Autoren ist sicher zu begrüßen (in diesem Sinne möchte ich auf meine Blogroll hinweisen).

Herrn Schreyer möchte ich für seinen Kommentar danken und übernehme den Hinweis auf den Beitrag von Herrn Lochmaier.

Bankaufsichtsrecht und Ratingmarkt

Das Handelsblatt hat am Freitag, den 19.02.2010, das Buch „Bankaufsichtsrecht – Entwicklungen und Perspektiven“ aus dem Frankfurt School Verlag vorgestellt. Ich habe es bereits bestellt und bin sehr gespannt auf die Lektüre. Aus eigener Erfahrung weiss ich, wie schwer es seit Ausbruch der Finanzkrise ist, aufsichtsrechtlich auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Sinnvollerweise planen die Herausgeber, dieses Buch fortzusetzen. Dies soll über die Veröffentlichung von Fachbeiträgen oder Ergänzungsbände geschehen.

Mein persönliches Interesse gilt natürlich dem Rating, das mit zwei Beiträgen vertreten sein soll. Das Zitat aus dem Handelsblatt:

[Die Autorin] „Lorentz nimmt die Qualität von Ratings aufs Korn. Ihr Fazit: Wegen des bestehenden Oligopols von Ratingagenturen funktioniert der Markt nicht richtig.“

Da ich davon ausgehe, dass das Handelsblatt für Qualitätsjournalismus steht, wage ich bereits vor eigener Lektüre dieses Beitrags einen Kommentar.
Dieses Fazit ist natürlich vollkommen korrekt, allerdings nicht wirklich neu. Der unvollkommene Wettbewerb auf dem Ratingmarkt war ein wesentlicher Ansatzpunkt in meinem Modell zur Förderung des Wettbewerbs und der Transparenz auf dem Ratingmarkt. Dennoch bin ich auf die Herleitung dieses Fazits sehr gespannt.

Auch der zweite Ratingbeitrag klingt interessant. Er soll den Paradigmenwechsel weg von der zunächst favorisierten Selbstregulierung des Ratingwesens hin zu Verordnungen für Ratingagenturen beschreiben. Meines Erachtens ist dieser Paradigmenwechsel politikinduziert und bei einem funktionierenden Ratingmarkt obsolet. Auch dies habe ich in meinem bereits in 2008 veröffentlichten Diskussionspapier hergeleitet und begründet.

Selbstverständlich wird demnächst eine Buchbesprechung in diesem Blog zu finden sein.

Herrhausen auch im Handelsblatt

Das Handelsblatt veröffentlicht in einer Serie Artikel eines Essay-Wettbewerbs, in denen an den von der RAF ermordeten Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Alfred Herrhausen, erinnert werden soll. Donnerstags kommen dort verschiedene Herrhausen-Laureaten zu Wort, aktuell Stefan Heß (Handelsblatt Nr. 034 vom 18.02.2010, S. 18, online nur als Premium-Content).

Der Titel des Wettbewerbs lautet:
„ALFRED HERRHAUSEN HEUTE: ETHISCHE GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMERTUMS“
Unternehmer brauchen die Akzeptanz der Gesellschaft
Verantwortungsvolles Handeln stand im Mittelpunkt von Herrhausens Denken. Moderne Unternehmer sollten das wiederentdecken.“

In seinem sehr guten Beitrag wirft Heß die Frage auf, ob Herrhausen aus RAF-Sicht eine Bedrohung für alte Feindbilder war. „Ein moderner Bankmanager mit sozialer Verantwortung und ökologischem Gewissen, der sich sogar für einen Teilschuldenerlass für die Länder der Dritten Welt engagierte – hier drohte das festgefahrene Weltbild der Attentäter aus den Fugen zu geraten.“

Die Lektüre des Handelsblatts ist ohnehin immer lohnenswert, dieser Essay-Wettbewerb ist eine zusätzliche Bereicherung.

(In diesem Blog hat der Gastautor Michael Multhaupt vor einigen Tagen einen Beitrag zu Alfred Herrhausen veröffentlicht.)

NACHTRAG: der Beitrag ist nun online verfügbar.

In eigener Sache

Heute erhielt ich eine Mail von smava, in der mir mitgeteilt wurde, dass mein Blog für den Finance Blog of the Year Wettbewerb nominiert wurde.

Zunächst einmal herzlichen Dank an den/die Leser, die mein Blog für den Wettbewerb vorgeschlagen haben. Und mein Dank geht auch an die Jury, die aus den vorgeschlagenen Blogs 15 – darunter meines – nominiert haben.

Natürlich freue ich mich über jede Stimme für mein Blog. In der Zeit vom 22.02. bis 09.03.2010 können die Stimmen abgegeben werden. Über das Ergebnis wird an dieser Stelle berichtet.

Kein Fachchinesisch

Gastbeitrag von Michael Multhaupt:

Unternehmensberater sollen „mittelständisch“ sprechen!

Eine Umfrage des Benchmarkingexperten Compamedia.de hat ergeben, dass mittelständischen Unternehmern die „Sprache“ der Unternehmensberater wichtig ist. Unternehmensberater sollen „mittelständisch“ sprechen können.

Die befragten Unternehmen stehen den Beratungsleistungen der Unternehmensberater generell sehr aufgeschlossen gegenüber. Wichtig ist den Unternehmensentscheidern dabei nur, dass die Unternehmensberater das zu beratende Unternehmen verstehen.

Der Umfrage zufolge haben etwa 10 % der befragten Unternehmen noch keine Erfahrungen mit Unternehmensberatern gesammelt. Etwa 40 % der Unternehmen verzichten generell auf die Beratungsleistungen von Unternehmensberatern. Nach Aussagen der befragten Unternehmen liegt der Hauptgrund darin, dass die Berater die Sprache des Mittelstandes nicht sprechen und diese sich nicht der Unternehmenskultur anpassen.

Der Studie zur folge erweisen sich diese Vorurteile aber als haltlos, da über 75 % der Unternehmen, die beraten wurden, angaben, dass Unternehmensberater sich der Unternehmenskultur des zu beratenden Unternehmens anpassen und diese bei den Beratungsleistungen berücksichtigen.

Der Studie zur Folge haben mittelständische Unternehmen für die Zukunft weiterhin Beratungsbedarf. Mittelfristig planen über 56 % der befragten Unternehmen zukünftig Dienste von Unternehmensberatern in Anspruch zu nehmen.

Wichtig sind den befragten Unternehmen dabei die Tipps und Empfehlungen von Freunden oder Kollegen. Referenzen und Branchenerfahrung sind ebenfalls ein wichtiges Kriterium. Einen geringen Einfluss hat ein ansprechender Webauftritt der Unternehmensberater.

buschmeier-consulting hat sich zur Aufgabe gemacht, Unternehmen in finanzwirtschaftlichen und bankrechtlichen Fragen zu beraten und auf das Bankrating vorzubereiten. Unser Ziel ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ohne Fachchinesisch.

Kontakt:
Andreas Buschmeier: Buschmeier@buschmeier-consulting.de
Michael Multhaupt: Multhaupt@buschmeier-consulting.de

Kreditklemme und Prozessoptimierung

In einem Beitrag bei all4finance wurde implizit Werbung für mein Modell der Ratingagenturen der Institutsgruppen gemacht.

Unter dem Titel „Kreditklemme: Wo klemmt es eigentlich?“ wirft der Autor Hagen Luckert, Geschäftsführer der Hypotheken Management GmbH, einen Blick auf die Kreditklemme aus Prozess-Sicht. Er konstatiert, dass in den Kreditprozessen der Banken umfangreiche Potenziale zur Optimierung und Effizienzsteigerung vorhanden sind. Insbesondere die Backoffice-Prozesse seien ineffizient und personalintensiv.

Mit günstigeren Kostenstrukturen und schlankeren Prozessen erhalten Banken die Möglichkeit, attraktivere Kreditkonditionen anzubieten.

Luckert bestätigt damit meine Untersuchung, die in dem oben verlinkten Diskussionspapier der Ausgangspunkt war. Zur Optimierung der Kostenstruktur mit schlankeren Prozessen innerhalb der Banken beschreibt mein Modell die Auslagerung der standardisierten Backoffice-Prozesse. Im deutschen Bankensystem mit Großbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken führt dies zu mindestens drei Dienstleistern – in meinem Modell institutsgruppenintern. Ich belasse es jedoch nicht bei der reinen Prozessoptimierung, sondern gehe noch einen Schritt weiter.

Zur Auslagerung der Kreditprozesse gehört als wesentlichster Punkt die Bonitätseinschätzung der Kreditnehmer. Gesetzlich wird hier eine Trennung der Kreditentscheidung in die Bereiche Markt und Marktfolge gefordert. Zusätzlich muss dieses bankinterne Ratingsystem von der Bankenaufsicht (BaFin) anerkannt werden. Dies wurde in Deutschland zu einem großen Teil bereits umgesetzt.

Die Kreditinstitute verfügen daher de facto über einen aufsichtlich überprüften und anerkannten Ratingprozess. Und diese Überprüfung geht trotz einer gesetzlichen Nachbesserung in Folge der Finanzkrise (EU-Verordnung) über die Anforderungen an externe Ratingagenturen hinaus.

Bei einer Zentralisierung der Ratingprozesse verfügt demnach jede Institutsgruppe über eine anerkannte Ratingagentur. Eine Sparkassenratingagentur, eine Genossenschaftsratingagentur und mindestens eine Ratingagentur der Großbanken.

Neben der Kostenoptimierung hat mein Modell auch wesentliche Vorteile aus volkswirtschaftlicher Sicht und positive Effekte für den deutschen Mittelstand.

Zum einen wird das Oligopol der amerikanischen Ratingagenturen durchbrochen, was zu verbessertem Wettbewerb auf dem Ratingmarkt führt. Eine politisch geforderte europäische Ratingagentur als Gegengewicht wird damit obsolet.

Zum anderen erhalten mittelständische Unternehmen Zugang zu wesentlich günstigeren Ratings, die bei Veröffentlichung eine positive Signalwirkung auf Kreditgeber, Lieferanten, Kunden, Mitarbeiter und die Öffentlichkeit haben können.

Das von mir entwickelte Modell beinhaltet also eine typische win-win-Situation: Kostenoptimierung für die Kreditinstitute bei gleichzeitiger Verbesserung der Kreditkonditionen für die Kunden. Und zusätzlich eine Verbesserung des Ratingmarktes.

Das Modell grafisch dargestellt:

© Andreas Buschmeier, http://www.buschmeier-consulting.de

Anfragen zu meinem Modell beantworte ich gern: Buschmeier@buschmeier-consulting.de

Obamas Bankenreform – Back to Glass-Steagall

Gastbeitrag von Michael Multhaupt:

Einen interessanten Artikel konnte man in der gestrigen Financial Times Deutschland (FTD) lesen.

US-Präsident Barack Obama hat in den vergangenen Tagen Reformpläne vorgestellt, die möglicherweise die Bankenlandschaft in den USA verändern werden. Aufgrund der Reformpläne bietet die Citigroup schon jetzt (!) Teilbereiche (Beteiligungen, Immobilien- sowie die Hedgefondssparte) zum Verkauf an.

Bedingt durch die Reformansätze Obamas soll zukünftig das Verbot des Eigenhandels und die Unterhaltung von Private-Equity- und Hedge-Fonds per Gesetz beschlossen werden. Desweiteren soll auch das Verbot der Investitionen in die Fonds gesetzlich normiert werden. Nach Ansicht Obamas ist diese „Art“ von Geschäften zu riskant. Sollte die Reform als Gesetz beschlossen werden, wird dies auf eine Neuauflage des Glass-Steagall-Acts hinauslaufen. Dieser wurde 1999 durch Präsident Bill Clinton aufgehoben. Somit könnte ab Mitte des Jahres wieder in den USA das Trennbankensystem Einzug halten.

Hintergrund:
Der Glass-Steagall-Act ist die Bezeichnung von zwei Bundesgesetzen der USA, die nach dem US-Senator Carter Glass und dem Abgeordneten des US-Repräsentantenhauses Henry B. Steagall benannt wurden. Das erste Gesetz von 1932 diente der Eindämmung der Deflation während der Großen Depression. Diese galt als Ursprung des schwarzen Freitages im Oktober 1929 und somit als Auslöser der damaligen Weltwirtschaftskrise.

Trennbankensystem:
Das zweite Gesetz wurde ein Jahr später (1933) erlassen. Inhalt des Gesetzes war die Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken (Trennbankensystem). Das Gesetz sollte verhindern, dass die Banken zuerst als Geschäftsbank fungierten und eine Kreditvergabe in Unternehmen vornehmen und dann, bei unvorhergesehenen Risiken, nochmals Kredite  investieren, um die eigene Kreditvergabe zu schützen. Diese Kredite wurden aus den Einlagen von Privatpersonen und kleineren Unternehmen finanziert. Dieses Vorgehen barg die Gefahr, dass bei Totalausfall des Schuldners (Unternehmen), die Einlagen der Privatpersonen und kleineren Unternehmen von den Banken nicht mehr zurückgezahlt werden konnten. Folglich konnten  Liquiditätsprobleme bei der kreditgebenden Bank, den kleineren Unternehmen und auch den Privatpersonen auftreten.

Einlagensicherung:
Zudem wurde erreicht, dass eine Einlagenversicherung abschlossen wurde. Analog dazu gibt es in Deutschland z.B. den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Dadurch sind die Guthaben jedes einzelnen Kunden bei den privaten Banken prozentual in Abhängigkeit vom haftenden Eigenkapital des jeweiligen Institutes gesichert. Geschützt werden dabei u.a. Sicht-, Termin- und Spareinlagen. Nicht geschützt sind u.a. Inhaberschuldverschreibungen (Bundesanleihen) sowie Inhabereinlagenzertifikate. Entsprechende Einlagensicherungssysteme existieren auch für den Sparkassen- und Genossenschaftssektor.

Kritik:
Es ist fraglich, ob durch die Wiedereinführung des Trennbankensystems Bankinsolvenzen verhindert werden können. Denn die Insolvenz von z.B. Lehman Brothers (reine Investmentbank) wurde nicht verhindert. Viele Experten sind der Meinung, dass eine  bessere Überwachung und striktere Kapitalanforderungen bei den Universalbanken die bessere Lösung sind.

Ein kurzer Beitrag mit Kritik an dem Vorschlag wurde vor einigen Tagen von Andreas Buschmeier veröffentlicht.