Wie in diesem Blogbeitrag angekündigt folgt bereits heute eine Kritik an dem gerade veröffentlichten Buch „Bankaufsichtsrecht – Entwicklungen und Perspektiven“ von Grieser/Heemann (Hrsg.).
Der Hauptgrund für den Kauf des Buches waren die zwei Beiträge zum Thema Rating, auf die auch explizit in der Buchvorstellung des Handelsblatts hingewiesen wurde. Bislang habe ich auch nur diese beiden Artikel gelesen und kann daher nur diesen kleinen Teil des Herausgeberwerkes beschreiben. Weitere folgen, sobald ich sie gelesen habe.
Der erste Beitrag von Malte Richter trägt den Titel „Regulierung und Beaufsichtigung von Ratingagenturen“.
In seinem sehr ordentlichen Beitrag stellt der Autor zunächst die internationalen Regulierungsansätze dar und beschreibt die Regulierung von Ratingagenturen in den USA und in Europa vor Verabschiedung der EU-Verordnung über Ratingagenturen im letzten Jahr. Es folgt eine ausführliche Darstellung der EU-Verordnung inklusive kritischer Anmerkungen. In seinem Fazit beschreibt Richter, dass aufgrund der Finanzkrise ein Paradigmenwechsel stattfand. Das Selbstregulierungsregime wurde zugunsten einer strengeren Regulierung und Beaufsichtigung der Agenturen aufgegeben. Als für mich neuen und wesentlichen Aspekt weist der Autor darauf hin, dass eine Geltendmachung zivilrechtlicher Haftungsansprüche gegen die Ratingagenturen durch die detaillierten und strengen materiellen Anforderungen eventuell erleichtert wird.
Der zweite Beitrag mit dem Titel „Effizienz von Bankenratings vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Finanzmarktsituation“ wurde von Dina Lorentz verfasst.
Leider muss ich sagen, dass dieser Artikel sehr enttäuscht. Er ist in hohem Maße unwissenschaftlich verfasst, spiegelt den Stand der Gesetzgebung des letzten Sommers wider und wäre verzichtbar. Im Folgenden will ich einige wenige Kritikpunkte herausgreifen.
Lorentz schreibt: „Ratingagenturen haben auf komplexen Finanzmärkten auch zukünftig eine unverzichtbare Rolle als Informationsintermediäre zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der globalen Finanzmärkte. Damit sie diese Rolle auch zukünftig ausfüllen können, müssen sich Banken, Aufsichtsbehörden und andere Marktteilnehmer auf die Qualität der Ratings verlassen können. Insbesondere Banken können sich nur begrenzt ein eigenes Urteil über Ratings bilden. Hierzu fehlen ihnen Informationen – insbesondere bei ausländischen Sachverhalten – und Instrumente.“
Von den drei genannten Gruppen sind meines Erachtens gerade die Banken als einzige in der Lage, ein Rating zu beurteilen. Schliesslich geben sie im Rahmen des Internen Ratingansatzes selbst Bonitätsbeurteilungen ab und besitzen daher auch ein aufsichtlich anerkanntes Instrument. Meine Sorge gilt eher den anderen Investoren und ggf. den Aufsichtsbehörden.
Verschiedene von der Autorin hergeleitete Kausalverknüpfungen sind für mich nicht nachvollziehbar, so z.B. „Die Verfahren und Methoden, nach denen Ratings erstellt wurden, waren wenig transparent und damit auch die Zuverlässigkeit der Prognosen.“
Auch wenn die Methoden intransparent sind, so bedeutet dies nicht gleichzeitig, dass die getroffenen Prognosen unzuverlässig sind. Und über die Ausfallquoten jeder Ratingkategorie geben die Agenturen Auskunft.
Die im Herbst letzten Jahres verabschiedete EU-Verordnung findet keine Berücksichtigung, wenn Lorentz davon spricht, dass Ratingagenturen in Europa keiner staatlichen Aufsicht unterliegen. Und zur Verwendung externer Ratings bei der Berechnung des regulatorischen Eigenkapitals der Banken müssen die Agenturen seit Einführung von Basel II (2007) von der BaFin anerkannt werden. In diesem Zusammenhang wurden auch bereits – wie von Lorentz gefordert – kleinere Agenturen zugelassen. Die Creditreform Rating AG (CRAG) und Japan Credit Rating Agency Ltd. (JCRA) für das Marktsegment „Andere Forderungen“.
Die Autorin spricht von einer „direkten Aufforderung, hohe Risiken einzugehen“ (seitens der Agenturen). Ihre Aussage zu „gigantischen Umsatzrenditen“ wird weder mit einer Zahl noch mit einer Quellenangabe versehen. (Es waren vor Ausbruch der Finanzkrise ca. 50% – 55%, seit 2008 sind die Umsatzrenditen rückläufig, in 2009 knapp 39%. Auf den Seiten der SEC kann man dies nachlesen, oder hier). Auch weitere Formulierungen sind unwissenschaftlich, so z.B. „vermeintliche[n] Objektivität“ der Agenturen oder Einführung eines Verhaltenskodexes „um ihre Reputation aufzupolieren“ (m.E. lautet der Plural übrigens Kodizes, nicht Kodexe).
In Kapitel 4.3 Suche nach einer adäquaten Lösung erwähnt Lorentz, dass „verschiedentlich der Aufbau einer staatlichen europäischen Ratingagentur diskutiert“ werde. Erstens ist unklar, ob diese Agentur staatlich oder privatwirtschaftlich organisiert sein soll, zweitens steht diese Forderung im Koalitionsvertrag der CDU/CSU/FDP-Bundesregierung (s. dazu auch meine Frage an MdB Wissing). In ihrer Darstellung der ihrer Meinung nach sinnvollen Bedingungen für diese europäische Agentur, nämlich Annahme durch den Markt und Konkurrenzfähigkeit im Hinblick auf Innovationskraft und Qualitätsniveau, übersieht Lorentz den wesentlichsten Punkt: politische Unabhängigkeit. Und was die Qualität angeht, so gehen alle Quellen davon aus, dass aufgrund der wesentlich schlechteren Bezahlung im öffentlichen Dienst die guten Analysten weiterhin bei der privaten Konkurrenz arbeiten werden.
Das Fazit der Autorin, dass „der Markt in seiner derzeitigen Form aufgrund des bestehenden Oligopols nicht ausreichend funktioniert“ ist richtig. Diese Erkenntnis lernt man allerdings bereits im ersten Semester bei der Einführung in die VWL.