Klage gegen Ratingagentur in Deutschland

Nachdem an dieser Stelle bereits im letzten Jahr berichtet wurde, dass in den USA eine Klage gegen Ratingagenturen zugelassen wurde, liegt nun auch die erste Klage in Deutschland vor (n-tv bzw. FinanzNachrichten). Ein Anleger klagt gegen Standard & Poor’s, weil selbst kurz vor der Pleite Lehman noch ein gutes A+ Rating von S&P vorweisen konnte. Erklärtes Ziel der Klage sei ein Musterverfahren durch alle Instanzen, bis hin zum Europäischen Gerichtshof.

Unstrittig ist, dass auf dem Ratingmarkt einige Verbesserungen notwendig sind. Als Hauptkritikpunkt wurde in diesem Blog immer wieder auf den fehlenden, d.h. oligopolistischen Wettbewerb hingewiesen. Bei dem de facto-Duopol von S&P und Moody’s kann der Marktmechanismus nicht wirken. Schlechte Bonitätseinschätzungen werden vom Markt nicht sanktioniert, da keine Auswahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Agenturen existiert.

Die auch in der Klagebegründung erwähnte fehlende Transparenz hinsichtlich der Ratingmethodik ist notfalls tolerierbar, wenn der unvollkommene Wettbewerb auf dem Ratingmarkt durchbrochen wird. Zusätzlich bestehen bereits seit der Umsetzung von Basel II weitreichende Offenlegungspflichten der Agenturen gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden. Und die im Dezember 2009 verabschiedete EU-Verordnung über Ratingagenturen erweitert diese Pflichten nochmals.

Ein weiterer, wesentlicher Kritikpunkt ist die fehlende Haftung der Agenturen für ihre Ratingurteile. Mit dem Recht auf freie Meinungsäusserung und dem Hinweis, dass Ratings keine Kauf- oder Verkaufsempfehlungen darstellen, konnten sich die Agenturen bislang jeglicher Haftung entziehen. Bei funktionierendem Wettbewerb könnte der Markt die Agenturen mit Vertrauens- und ggf. Mandatsverlust sanktionieren. Bei der bestehenden Marktstruktur ist dies natürlich unmöglich. Hauptproblem bei der Frage der Haftbarkeit der Ratingagenturen für ihre Noten ist die potenziell uferlose Haftung. Das in dem Artikel der FinanzNachrichten erwähnte „Milliardenrisiko“ könnte eine Untertreibung sein. Sollte juristisch tatsächlich eine Haftung samt Schadensersatzpflicht der Agenturen begründet werden, so hätte dies vermutlich eine sofortige Einstellung aller Ratingaktivitäten bzw. zumindest deren Veröffentlichung zur Folge. Zusätzlich müssten sich die USA auf Rettungspakete in Milliardenhöhe einstellen.

Zur Verringerung der Probleme auf dem Ratingmarkt kann es nur eine Lösung geben: die Verbesserung des Wettbewerbs. Auch eine einzelne zusätzliche europäische Ratingagentur kann dies nicht leisten. Die Schwierigkeiten einer solchen staatlichen oder teilstaatlichen Agentur wurden hier bereits ausführlich dargestellt.

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