Wie sicher ist die Einlagensicherung?

In einem aktuellen Urteil betont das Landgericht Berlin, dass bei einer Bankpleite die Anleger lediglich die gesetzliche Einlagensicherung einklagen können. Diese liegt weit unter dem von den Instituten freiwillig eingerichteten Einlagenschutz. Diese Rechtsauffassung sei allgemein anerkannt und gelte nicht nur für den Einlagensicherungsfonds der Privatbanken, sondern auch für die Institutssicherung der Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Die vermeintliche Rechtssicherheit, die Kreditinstitute den Kunden suggerieren, existiert nicht. (Quelle: Handelsblatt)

Gesetzlich vorgeschrieben und damit einklagbar sind zukünftig bis zu 100.000 Euro auf Giro- und Termingeldkonten sowie Inhaberschuldverschreibungen des Kreditinstituts.

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