Restriktive Kreditvergabe

Während ich mich hier in Grundsatzdiskussionen vertiefe, hat Dirk Elsner vom BlickLog einen schönen, praxisrelevanten Beitrag verfasst.

In „Finanzierung und restriktive Beleihungswerte“ berichtet er über das extrem risikoaverse Verhalten der Banken. In seinem Beispiel kritisiert Elsner den Beleihungswert von Sicherheiten i.H.v 40%. In diesem Fall handelt es sich um die Vorfinanzierung marktgängiger Produkte für einen mittelständischen Großhändler.

Aus meiner Sicht macht dieses Beispiel wieder einmal deutlich, vor welchem Dilemma Banken und Bankaufsicht stehen. Einerseits ist eine wesentliche Aufgabe der Banken die Kreditversorgung der Wirtschaft. Andererseits verleihen Banken nicht ihr eigenes Geld, sondern das ihrer Anleger. Dementsprechend muss Vorsorge getroffen werden, damit die Institute kein zu hohes Risiko eingehen.

Um Risiken für den Bankanleger zu verringern schreiben die Baseler Vorschriften eine risikoadjustierte Unterlegung aller Kredite mit Eigenkapital vor. Je höher das Kreditrisiko ist, desto höher ist die Eigenkapitalunterlegungspflicht. Das Eigenkapital erfüllt damit zwei Aufgaben: es induziert eine Selbstbindung der Banken und dient als Risikopuffer.

Ohne an dieser Stelle genauer auf die Einzelheiten einzugehen, muss jeder Kredit mit ca. 8% Eigenkapital unterlegt werden. D.h. für einen Kredit i.H.v. 1.000.000 Euro muss die Bank 80.000 Euro Eigenkapital vorhalten. Durch Sicherheiten lässt sich die Höhe der Eigenkapitalanforderung verringern.

In der letzten Zeit werden die rd. 8% Eigenkapitalunterlegung häufig als zu niedrig betrachtet. Viele Politiker und Wissenschaftler vertreten die Meinung, dass 12% -15% eher angemessen seien. Die wichtigste Frage, die sich der Bankaufsicht in diesem Zusammenhang stellt, ist: was ist die „richtige“ Höhe der Eigenkapitalunterlegung?

Es besteht ein trade-off zwischen der Sicherheit für die Bankanleger und der Kreditvergabe an Unternehmen. Je höher die Eigenkapitalanforderungen sind, desto „sicherer“ sind die Einlagen der Anleger. Gleichzeitig wird es jedoch teurer und schwieriger für Unternehmen, Kredite zu erhalten.

Vorschläge zur Lösung dieses Problems lese ich gern in den Kommentaren.

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Sparkassen wollen Deutsche Bank zerschlagen

Auf Twitter habe ich einen Link von @Gedankenpflug gelesen und kommentiert, was zur einer Frage führte, die in 140 Zeichen nicht vernünftig zu beantworten ist. Ausserdem ist das Thema durchaus einen Blogbeitrag wert.

Der Link führt zur Börsenzeitung, die über einen Vorschlag aus dem Sparkassenlager berichtet. Der Präsident des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen fordere die Zerschlagung der Deutschen Bank. Begründet wird dies mit der Tatsache, dass die Bilanzsumme der Deutschen Bank nahezu die Höhe des Bruttoinlandsprodukts erreiche. Es handele sich nicht mehr um das Problem des „too big to fail“ sondern um „too big to save“.

Dazu lässt sich eine Menge anmerken. Ganz sicher ist „too big to fail“ ein Problem, das dringend gelöst werden muss. Ob eine Zerschlagung aller Banken, die dieses Kriterium erfüllen – wer bestimmt das eigentlich? – , eine geeignete Vorgehensweise ist, wage ich zu bezweifeln. Ich hoffe, den Experten im Baseler Ausschuss, bei der BaFin und Bundesbank fallen andere, vernünftige Lösungen ein.

Und dass gerade das öffentlich-rechtliche Lager diese Zerschlagungsforderung bringt, führt bei mir zu einigen Assoziationen.

1. Die offensichtlichste: welche deutschen Kreditinstitute waren nochmal am stärksten von der Finanzkrise betroffen und mussten bzw. müssen noch immer öffentlich-rechtlich gerettet werden? Und erfüllt nicht auch die Bilanzsumme der größeren Landesbanken das „too big to fail“-Kriterium? Von der WestLB will ich erst gar nicht anfangen.

2. Auf Betreiben der Großbanken verlor der öffentlich-rechtliche Sektor vor einigen Jahren das Privileg der Anstaltslast und Gewährträgerhaftung. Nach europäischer Rechtsprechung führe dies zu Wettbewerbsverzerrungen in Form von günstigerer Refinanzierung insbesondere der Landesbanken. Die Forderung nach einer Zerlegung der Deutschen Bank hat ein wenig den Beigeschmack von Rache. Dass nicht auch die Zerschlagung der Commerzbank gefordert wurde hängt vermutlich damit zusammen, dass sie zu 25% in Staatsbesitz ist. Also ist sie eigentlich auch eine Sparkasse.

Meines Erachtens liegt der Zerschlagungsforderung nichts anderes als der Versuch zu Grunde, unliebsame Konkurrenten zu schwächen. Und nicht über den Mechanismus des Wettbewerbs, sondern mittels juristischer Massnahmen. Aber den Mitgliedern der Linken in den Verwaltungsräten gefällt dieser Vorschlag bestimmt.