EU-Kommission und Ratingagenturen

Vor kurzem hat der EU-Binnenmarktkommisar Michel Barnier einen neuen Anlauf gestartet, die Macht der großen drei Ratingagenturen zu brechen. Glücklicherweise wird in der Gesetzesinitiative auf einige suboptimale Forderungen verzichtet – leider nicht auf alle. Von Zerschlagung der Agenturen und dem Verbot von Länderratings liest man jetzt nichts mehr. Aber folgende Ideen wurden vorgestellt (vgl. FTD):

Rotationspflicht: bei der (üblichen) Bezahlung des Ratings durch den Emittenten darf eine einzelne Agentur maximal drei Jahre Produkte dieses Emittenten bewerten. Diese Frist kann sich verkürzen: wurden zehn aufeinander folgende Produkte geratet, muss die Agentur gewechselt werden. Beauftragt ein Emittent zwei Ratingagenturen, so muss eine nach drei Jahren ausgetauscht werden, die andere muss nach sechs Jahren ausgewechselt werden und hat danach vier Jahre Pflichtpause.

==> Damit soll vermutlich Wettbewerb erzwungen werden. Prinzipiell halte ich ein solches Vorgehen nicht für sinnvoll, da dies zu Marktverzerrungen führt. Für mein eigenes Modell ist das jedoch keine schlechte Nachricht – die Chance für neue Ratingagenturen werden sich erhöhen.

 

Staatsanleihen: Länderratings sollen zukünftig alle sechs Monate aktualisiert werden. Die Veröffentlichung der Bewertung muss ausserhalb der Börsenhandelszeiten stattfinden und ausführlich begründet werden.

==> seltsam – momentan kann es den Staaten doch gar nicht lange genug dauern, bis neue Länderratings genannt werden?!

 

– für Strukturierte Produkte müssen zwei Ratings vorliegen und die Emittenten müssen weitere Informationen vorlegen, damit die Risiken von den Anlegern besser eingeschätzt werden können.

==> das verteuert das Geschäft für die Emittenten – funktioniert damit ähnlich wie eine Finanztransaktionssteuer. Soll damit der Handel strukturierter Produkte eingeschränkt werden?

 

– Banken, Versicherungen und Investmentfonds müssen sich ein eigenes Urteil über die Bonität von Emittenten bilden.

==> zumindest für Kreditinstitute ist das bereits seit einiger Zeit mit den MaRisk verpflichtend.

 

– weiterhin ist das issuer pays model erlaubt, der Preis darf sich jedoch nicht nach dem Ratingergebnis richten.

==> Ach so, der Preis darf nicht vom Ratingergebnis abhängen?! Eigentlich logisch. Aber wenn die Agenturen nicht explizit eine Preisstaffel a la AAA = 200.000 Euro, BB- = 100.000 Euro usw. vorlegen: viel Spass bei dem (gerichtlichen) Nachweis.

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