In der letzten Woche durfte ich wieder einmal auf einer sehr interessanten Veranstaltung in Berlin einen Vortrag halten. Mein Thema lautete: „Investments in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – Welche Rolle spielen die Ratingagenturen?“
Die häufigste – und völlig berechtigte – Frage nach der Vorstellung meines Modells der institutsgruppen-eigenen Ratingagenturen lautet bei fast allen Veranstaltungen:
„Was ist mit dem Bankgeheimnis?“
Aus dramaturgischen Gründen erwähne ich dieses Thema meist nicht während meines Vortrags, da dies ein sehr schöner Einstieg in die Fragerunde ist. Den treuen Lesern meines Blogs will ich jedoch die Antwort verraten.
Selbstverständlich verstößt mein Modell nicht gegen das Bankgeheimnis. Kreditinstitute dürfen das Rating der von ihnen bewerteten Unternehmen natürlich nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung veröffentlichen.
Und die Zustimmung zu einer Veröffentlichung eines (guten) Ratings liegt im Interesse der bewerteten Unternehmen. Es hat eine positive Signalwirkung an alle Stakeholder. Bei Lieferanten lassen sich ggf. bessere Konditionen oder Rabatte aushandeln, die PR-Abteilung kann das gute Rating thematisieren, die Mitarbeiter werden über die (gute) Bonität ihres Arbeitgebers informiert und auch bei Leasingfirmen oder anderen Kreditinstituten entfaltet es eine positive Wirkung.
Einiges spricht also dafür, dass die gerateten Unternehmen ihre Zustimmung zu einer Veröffentlichung geben und damit das Bankgeheimnis nicht verletzt wird.