Die Börsen-Zeitung berichtet heute, dass die Europäische Ratingagentur von Roland Berger nicht wie geplant im ersten Quartal 2012 startet. Offensichtlich finden sich nicht genügend Geldgeber, um die rund 300 Mio. Euro Startkapital aufzubringen. Jetzt hofft Berger-Partner Krall, im dritten Quartal 2012 die Arbeit beginnen zu können.
Die Ratingagentur soll als Stiftung gegründet werden und im Gegensatz zu den drei großen Agenturen Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch sollen nicht die Emittenten, sondern die Investoren für das Rating zahlen.
Persönlich überrascht es mich nicht, dass die als Kapitalgeber gewünschten institutionellen Investoren scheinbar zurückhaltend agieren. Schliesslich haben sie meist eigene Research-Abteilungen, die Bonitätsbewertungen vornehmen. Warum sollten sie völlig selbstlos und ohne Möglichkeit einer Einflussnahme Millionenbeträge an eine Stiftung geben? So groß kann der erwähnte „Unmut der Marktteilnehmer über die Platzhirsche“ kaum sein.
Und dass die Europäische Union von Berger dazu gedrängt werden soll, Investoren zum Zahlen der Ratinggebühr zu zwingen, ist extrem wettbewerbsverzerrend. Um es vorsichtig zu formulieren.
Kleiner Tipp an Roland Berger: damit dieses Modell überhaupt funktioniert, muss die EU zusätzlich dazu gebracht werden, die Ratings dieser Berger-Ratingagentur zu Regulierungszwecken verpflichtend vorzuschreiben.
Mir war jedoch so, als würde momentan eher darüber diskutiert, die Abhängigkeit der Regulierung von (externen) Ratings zu verringern.
Schliesslich haben wir bereits funktionierenden Wettbewerb über die bankinternen Ratings. Der müsste nur ausgebaut werden. Dazu müssen keine Gesetze geändert und keine 300 Mio. Euro aufgebracht werden. Mit dem richtigen Modell spart man sogar Geld.
Und weil auch in diesem Artikel wieder die Haftung der Berger-Agentur erwähnt wird; nochmal:
nach deutschem Recht haften alle Ratingagenturen bereits jetzt für grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliche Täuschung.
Und zu den Haftungssummen: bei Fahrlässigkeit das 20-fache der Ratinggebühren – deren Höhe mir nicht bekannt ist, bei Vorsatz ein Zehntel des Eigenkapitals (= ca. 30 Mio. Euro, sofern das gesamte Startkapital zu Eigenkapital wird?).
Das wird jeden Emittenten, dem wegen Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz eine 5 Mrd.-Emission um die Ohren fliegt, kaum befriedigen…..
Nach deutschem Recht würden dann ja auch die Gerichte über die Höhe der Schadenssumme entscheiden und nicht der (in solch einem Fall) Beklagte.
Trotzdem bin ich für mehr Wettbewerb auf dem Ratingmarkt – auch zusätzlich zu meinem Modell der institutsgruppen-eigenen Ratingagenturen.
Also viel Erfolg bei der Suche nach Geldgebern!