Lang nichts gehört, doch leider unvergessen

Die Finanztransaktionssteuer.

Reuters berichtet, dass elf Staaten der Eurozone weiterhin an der umstrittenen Steuer festhalten und Anfang 2015 eine Einigung erzielen wollen. Insgesamt erscheint als Starttermin 2016 möglich, aber schwierig.

Die Parlamentsfraktionen von SPD und SPÖ – beides Regierungsparteien in Deutschland und Österreich – fordern die Einführung und eine breite Bemessungsgrundlage für die Finanztransaktionssteuer.

Die Spin Doktoren und PR-Stäbe der an der Steuer interessierten Parteien werden nicht müde zu erklären, sie sei dafür gedacht, die Banken für ihre Rettung zahlen zu lassen. Das trifft in der Bevölkerung, bei der aktuellen Stimmungslage gegenüber Kreditinstituten, natürlich auf Zustimmung.
Vergessen wird dabei jedoch, dass jeder einzelne Anleger diese Steuer zahlt, egal ob Groß-, Klein-, oder Institutioneller Anleger. Insbesondere, wenn sich die SPD mit der gewünschten „breiten Bemessungsgrundlage“ durchsetzen sollte und und nicht nur der Aktien- und Derivatehandel besteuert wird.

Sie wollen eine „sichere“ Anleihe für Ihre Altersvorsorge kaufen? Finanztransaktionssteuer fällig. (Möglicherweise werden Staatsanleihen von der Steuer ausgenommen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt)
Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen und investieren sie in einen Fondssparplan? Finanztransaktionssteuer fällig (nicht nur bei Ihrem Kauf und Verkauf des Anteils, sondern bei jeder Transaktion innerhalb des Fonds).
Sie besitzen einen aktiv gemanagten Aktienfonds (was aus verschiedenen Gründen keine gute Idee ist)?
Bei jeder Transaktion fällt die Steuer an.

Die genaue Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer ist noch nicht klar, im Gespräch sind 0,1%. Das klingt erstmal nicht viel, beim aktuellen Zinsniveau können die 0,1% bei Kauf und 0,1% bei Verkauf schon mal die Rendite um ein Drittel kürzen. Dazu kommt dann natürlich noch die Kapitalertragsteuer von 25% (die von politisch geneigter Seite auch gern in die Einkommensteuer überführt würde, also im Maximum 45%).

Selbst bei der momentanen Mini-Inflationsrate von 0,6% führt das zu einem realen Vermögensverlust – daran trägt zwar die Finanztransaktionssteuer nicht die alleinige Schuld, verstärkt aber den Gesamteffekt.

Übrigens: Anleger mit entsprechenden Möglichkeiten können die Belastung durch die Steuer leicht umgehen. Z.B. indem sie ihre Handelsaktivitäten nach London verlegen.

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