Staatliche Exportgarantien

Für Unternehmen, die Exportgeschäfte betreiben, stellt die Bundesregierung Garantien, sog. Hermesdeckungen, bereit. Grundsätzlich stehen staatliche Exportkreditgarantien allen deutschen Exporteuren zur Verfügung, unabhängig von der Größe des Auftrags oder des Unternehmens. Sie stellen ein wesentliches Instrument des Risikomanagements dar.

Der Bund hat einen Kurzfilm veröffentlicht, in dem die Themen Absicherung, Risikotransfer, Finanzierung, Förderungswürdigkeit und Subsidiarität erläutert werden. Damit sollen insbesondere diejenigen Unternehmen angesprochen werden, die bislang noch nichts mit Hermesdeckungen zu tun hatten.

>> Hier ist der Link zum Film (ca. 2 Minuten)

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