Basel IV ?

Der Bundesverband deutscher Banken hat auf seinen Internetseiten einige Folien zur bisherigen Umsetzung der Basel III-Richtlinien der Banken online gestellt. Er kommt zu der Überzeugung, dass die deutschen Banken in den letzten Jahren ihre Widerstandsfähigkeit durch Verbesserung ihrer Kapitalausstattung massiv verbessert hätten. Eine Untersuchung von McKinsey zeige, dass die harte Kernkapitalquote von 9,4% in 2009 auf nun 13% gestiegen sei. Nun wolle jedoch der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht die Berechnungsmethoden zur Kapitalunterlegung nochmals umfassend überarbeiten, obwohl Basel III eigentlich als abgeschlossen gelte und bis 2019 vollständig umgesetzt werde. Die Überarbeitung führe zu einer nochmaligen Erhöhung der Kapitalanforderungen für die Banken um mehr als 50%. Damit, so der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes Kemmer, schieße der Ausschuss über das Ziel hinaus und man müsse das bereits Basel IV nennen.

Der Baseler Ausschuss hat in den letzten 15 Jahren sowohl die Definition der Eigenmittel als auch die Berechnung der gewichteten Risikoaktiva sowie den Solvabilitätskoeffizienten verschärft. Die neu geplanten Änderungen betreffen den Kreditrisiko-Standardansatz, Mindestgrenzen für interne Risikomodelle (Floors), die Verfahren für Marktpreisrisiken, operationelle Risiken und Zinsänderungsrisiken.
Diese erneute Verschärfung der Anforderungen könne die Banken überfordern. Davon seien insbesondere die in Deutschland risikoarmen Unternehmensfinanzierungen und Privatkunden betroffen, so der Bankenverband.

Der letzte Punkt kann den deutschen Kreditinstituten überhaupt nicht gefallen. In verschiedenen Blogposts im letzten Jahr habe ich beschrieben, wie insbesondere die Sparkassenorganisation förmlich um eine höhere Kreditnachfrage seitens deutscher Unternehmen bettelt. Im andauernden Niedrigzinsumfeld ist dies der einzige Geschäftsbereich, der wenigstens kleine Gewinne bei relativ geringem Risiko abwirft. Bei Erhöhung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen würden die Kosten steigen und die Gewinne weiter sinken. Dies würde die ohnehin prekäre Situation der deutschen Kreditwirtschaft weiter verschlimmern.

Die wichtigste Frage – ist die Kapitalausstattung der Banken ausreichend? – bleibt bis zur nächsten großen Finanzkrise unbeantwortet. Hoffen wir, dass die Anstrengungen von Aufsicht und Banken einem solchen ultimativen Stresstest standhalten.

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FinTechs im Bankenverband?

Bereits am 09. November hat der Vorstand des Bankenverbands beschlossen, dass FinTechs als ausserordentliche Mitglieder mitwirken dürfen. Gleichzeitig fordern die Banken jedoch – genau wie die Sparkassenorganisation – ein regulatorisches level-playing-field bei Bankgeschäften. Dieses müssten Politik und Aufsicht sicherstellen.

Während die Sparkassen lediglich gleiche Regulierungsbedingungen fordern, wählt der Bankenverband einen cleveren Ansatz, indem sie FinTechs in die Interessenvertretung privater Banken einbinden wollen. Die jungen Finanzdienstleister sollten jedoch aufpassen, dass sie von der Umarmung des Verbands nicht erdrückt werden. Schliesslich sind sie Wettbewerber der traditionellen Kreditinstitute und wollen sie – zumindest teilweise – überflüssig machen. Eine (ausserordentliche) Mitgliedschaft wäre in etwa so, als wollte Amazon seine Interessen vom Buchhändlerverband vertreten wissen.

Das von den Kreditinstituten geforderte regulatorische level-playing-field ist nicht zu beanstanden, sofern FinTechs tatsächlich regulierungswürdige Dienstleistungen anbieten. Diese sind m.E. insbesondere klassische Aufgaben der Banken, nämlich Annahme von Einlegergeldern und Vergabe dieser Anlegergelder als Kredite, mit der Bank als Intermediär. Allerdings erfüllen diese Aufgabe die meisten FinTechs eben nicht.

Ich halte es für sinnvoller, wenn FinTechs das unbestritten notwendige „Regulierungs-Know-How“ durch einen eigenen Verband erarbeiten und ihre Interessen bei Politik und Aufsichtsbehörden unabhängig von den traditionellen Banken vertreten lassen.

Einigung auf Trennbanken-Regeln

Zur Trennung riskanter Bankgeschäfte von den Spareinlagen der Kunden haben sich die EU-Finanzminister auf einen Gesetzesentwurf geeinigt.
Die einstimmig beschlossene Reform soll zu einer Stabilisierung des Banksystems beitragen. Sie sieht jedoch Ausnahmen für britische Finanzinstitute vor, deren Kundeneinlagen weniger als 35 Milliarden Euro betragen. Begründet wird dies mit der englischen Bankenreform, die für diese Institute bereits einen höheren Kapitalpuffer fordert.

Der EU-Gesetzentwurf definiert zwei Gruppen:
1. Institute mit mehr als 35 Mrd. Euro Kundeneinlagen und 70–100 Mrd. Euro Handelsgeschäft. Diese stehen unter Beobachtung der Aufsichtsbehörden und müssen den Eigenhandel wirtschaftlich und rechtlich abtrennen vom Kundengeschäft.
2. Banken mit mehr als 100 Mrd. Euro Eigenhandel unterliegen einer wesentlich strengeren Aufsicht, die zur Reduktion des Risikos auch eine signifikante Kapitalaufstockung fordern kann.

Nicht (mehr) vorgesehen ist eine von mehreren EU-Abgeordneten geforderte automatische Zerschlagung der Institute. Zur Gesetzesform benötigt der Entwurf noch die Zustimmung des EU-Parlaments, das sich noch nicht auf eine gemeinsame Position einigen konnte.

(Quelle: Reuters)

Wer hat Angst vor Schattenbanken?

Alle, wie es scheint.

In meinem Blogpost vom 22.09. habe ich bereits über die bösen „Schattenbanken“ berichtet. Nun warnt auch der Internationale Währungsfonds (IWF) vor zunehmenden Risiken für das Finanzsystem [Quelle: Welt]. Für „normale“ Banken wurde seit der Finanzkrise eine Vielzahl an Regeln implementiert, diese „Schattenbanken“ dürfen hingegen machen, was sie wollen.

Als „Schattenbanken“ werden Finanzinstitutionen bezeichnet, die bankähnliche Geschäfte tätigen, aber nicht offiziell zu Kreditinstituten zählen – und damit auch nicht der zunehmend strengeren Regulierung dieser unterliegen. Dazu zählen die ebenfalls negativ konnotierten Hedgefonds, Geldmarktfonds und andere „Vermögenssammelstellen“.

Sorgen macht dem IWF insbesondere die Tatsache, dass Investmentfonds nicht mehr nur Wertpapiere kaufen, sondern auch Kredite an Unternehmen vergeben. Das Kreditgeschäft von Banken ist streng reguliert und in Europa wird gerade eine gemeinsame Aufsichtsbehörde – die European Banking Authority EBA – eingeführt. Für Fonds gibt es keine entsprechende Regulierung. Dementsprechend fordert der IWF eine Verschärfung der Aufsicht über die „Schattenbanken“.

Aus meiner Sicht existiert jedoch ein wesentlicher Unterschied zwischen Banken und Investmentfonds:
Banken nehmen Anlegergelder auf der Passivseite der Bilanz entgegen, z.B. in Form von Sparbüchern, Termingeldern, Inhaberschuldverschreibungen (IHS), und verleihen sie auf der Aktivseite an Unternehmen in Form von Krediten. Der Anleger weiß also i.d.R. nicht, wie sein Geld von der Bank investiert oder angelegt wird. Er vertraut auf die Bonität der Bank und hofft, dass er Zinsen und Geld am Ende der vereinbarten Laufzeit zurück bekommt. In diesem Modell ist es richtig, dass der Anleger durch Regulierung und ggf. eine staatliche Einlagensicherung geschützt wird.
(Warum es sinnvoll ist, Banken als Finanzintermediäre zu nutzen, welche Transformationsaufgaben Banken übernehmen und was das Diamond-Modell sagt, müsste einmal in einem weiteren Post dargestellt werden)

Bei Investmentfonds weiß der Anleger – wenn er sich die Anlagerichtlinien des Fonds ansieht – WAS ER TUN SOLLTE! – sehr genau, wie der Fonds sein Geld anlegt. Die Risikostreuung nimmt jeder Anleger durch seine Fondsauswahl selbst vor und nicht die Bank durch Diversifikation ihres Kreditportfolios. Will der Anleger in deutsche Aktien investieren, kauft er sich z.B. einen Fonds, der in DAX-Titel investiert (auch die Frage nach aktiv bzw. passiv gemanagten Fonds und ETFs werden an dieser Stelle nicht behandelt). Das Fondsmanagement darf von den Vorgaben nicht abweichen, lediglich Hedgefonds haben einen größeren Spielraum (im wahrsten Sinne des Wortes).

Ich sehe daher keine besondere Schutzbedürftigkeit des Anlegers, neben korrekter Beratung und Schutz vor Betrug. Und dafür existieren bereits Gesetze. Möglicherweise vertrete ich eine Minderheitsmeinung, aber ich halte es für nicht übertrieben, zu erwarten, dass Anleger sich durchlesen, wie sie ihr Geld investieren. Wenn sie sich für riskante Varianten entscheiden, sollte nicht die Allgemeinheit in Form von Steuergeldern dafür gerade stehen. Ja, damit meine ich auch Menschen, die wegen 2% – 3% höherer Zinsen ihr Geld an isländische Banken gegeben haben.
Greed is not always good – sorry Gordon Gekko.

Die Mehrheitsmeinung, insbesondere in Deutschland, ist jedoch eher, dass die Menschheit vor sich selbst und ihren freien Entscheidungen geschützt werden muss. Durch Gesetze, Regulierung und gerne auch Steuern. Der IWF sieht das wohl ähnlich.

 

Banking – Back to the roots?

In einer Studie hat KPMG, in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband deutscher Banken, die Auswirkungen der geänderten Bankenregulierung untersucht. Als Ergebnisse der stärkeren Regulierung seit der Finanzkrise werden verschiedenen Punkte genannt.

Ein wesentlicher Punkt seien die mittlerweile höheren Kapital- und Liquiditätsreserven der Banken. Damit wäre ein Hauptziel der Regulierung erreicht. Ob diese höheren Reserven tatsächlich ausreichend sind, darüber streiten die Experten.
Zusätzlich würden die Kreditinstitute sich wieder verstärkt auf ihr originäres Geschäft mit Firmen- und Privatkunden konzentrieren und den Eigenhandel und „besonders risikoreiche Geschäfte“ verringern.
Möglicherweise lassen sich ja durch die seit längerem sehr niedrigen Zinssätze wieder höhere Margen für die Institute durchsetzen. Und gegen Eigenhandel und riskante Geschäfte ist eigentlich nichts einzuwenden – solange die Institute selbst dafür haften! Scheinbar wollen sie aber dieses Risiko immer seltener eingehen.

Den Gesamtaufwand für die Umsetzung der verschiedenen Vorschriften beziffern die deutschen Banken auf jährlich ca. 9 Mrd. Euro. Bankenvertreter sind natürlich über diese höheren Kosten wenig erfreut und verweisen auf eine sich verschlechternde Ertragslage. Ausserdem mahnen sie eine Überprüfung von möglichen Fehlanreizen der Vorschriften, insbesondere bei kumulierter Betrachtung an.

Insgesamt also keine überraschenden Ergebnisse.

Europäische Ratingagentur gescheitert

Die Gründung einer Europäischen Ratingagentur (ERA) ist leider gescheitert. Ende April 2013 hat der Projektleiter und Gründungs-CEO Dr. Markus Krall erklärt, dass trotz intensiver Bemühungen die kritische Finanzierungsgrenze zum Start der ERA nicht erreicht wurde.

Ursprünglich war ein Stiftungsmodell auf Investor Pays Basis geplant. Das anfänglich geplante Stiftungsvolumen von 300 – 500 Mio. Euro, das im letzten Jahr nochmals deutlich reduziert wurde, konnte nicht eingesammelt werden.

Zur Umsetzung des investorenbasierten Bezahlmodells hätte es zusätzlich einer Gesetzesänderung auf europäischer Ebene bedurft, was zur Zeit nicht realisierbar sei.

Obwohl ich an dieser Stelle mehrfach meine Bedenken gegenüber dem grundlegenden Geschäftsmodell der ERA geäussert  habe, finde ich es sehr schade, dass wieder einmal eine Chance auf die Verbesserung des Wettbewerbs auf dem Ratingmarkt vertan wurde.

Gerade erst gestern habe ich an dieser Stelle meine Ideen zur Kombination des Investor Pays Modells mit der Tobin Tax ausgeführt. Und natürlich bin ich auch weiterhin davon überzeugt, dass mein Modell der institutsgruppen-eigenen Ratingagenturen eine sehr gute Alternative zu den Big Three – S&P, Moody’s und Fitch Ratings – darstellt.

Einstweilige Verfügung gegen Ratingagentur

Im aktuellen Everling Newsletter berichtet Dr. Oliver Everling, dass gegen eine von der ESMA registrierte Ratingagentur eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde. Grund dafür ist das – vermutlich übermässige – Bewerben der Tatsache, dass diese Agentur aufsichtsrechtlich anerkannt wurde. Mit dieser EU-weiten Anerkennung darf sie nun nicht mehr werben. In der EU-Verordnung über Ratingagenturen wird den Ratinganbietern ausdrücklich untersagt, mit der Anerkennung zu werben. Insbesondere sollte nicht suggeriert werden, dass die aufsichtliche Anerkennung ein Qualitätsmerkmal sei. Jede Agentur, die in der EU tätig werden will, benötigt die Registrierung der ESMA. Die Aufsichtbehörde überwacht jedoch nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und beurteilt natürlich nicht die Richtigkeit oder Qualität jedes einzelnen Ratings.

Der Name der Agentur wird nicht genannt, die Tatsache, dass die BaFin als zuständige nationale Aufsichtsbehörde genannt wird und die einstweilige Verfügung vor einem „zuständigen Landgericht“ erwirkt wurde, lässt auf eine deutsche Agentur schliessen. Auf den Internetseiten der ESMA sind alle registrierten Ratingagenturen veröffentlicht (Stand: 07.01.2013). Die deutschen Agenturen sind:

  • Euler Hermes Rating
  • Feri EuroRating
  • Creditreform Rating
  • Scope Credit Rating (früher PSR Rating)
  • GBB Rating
  • Assekurata
  • Fitch Deutschland
  • Moody’s Deutschland

(ja, Standard & Poor’s Deutschland hat sich noch nicht/wurde noch nicht registriert)

Gerne lese ich in den Kommentaren, um welche Ratingagentur es sich handeln könnte. Welche Agentur hat (zu) aggressiv mit ihrer Anerkennung geworben?

New Rating formerly known as Europäische Ratingagentur

Aus der geplanten „Europäischen Ratingagentur“ von Roland Berger ist „New Rating“ geworden und das ursprüngliche Geschäftsmodell hat sehr verändert. Ausserdem meldet sich Gütersloh mal wieder zu Wort – mit der geplanten Ratingagentur der Bertelsmann-Stiftung INCRA.

Die Financial Times Deutschland berichtet am 22.11.2012 über das Vorhaben des ehemaligen Roland Berger Partners Markus Krall, eine Europäische Ratingagentur zu gründen. Von den ursprünglichen Zielen ist er mittlerweile fast vollständig abgewichen.

Der Hauptgedanke war, ein europäisches Gegengewicht gegen die amerikanisch dominierten Bonitätswächter aufzubauen. Es sollte eine unabhängige Stiftung werden, die für ihre Ratings von den Investoren – und nicht wie üblich von den Emittenten – bezahlt wird.

Als ich im Mai 2012 mit Herrn Krall bei der BaFin auf dem Podium saß, deutete sich bereits an, dass für die anfangs geplante „Anschubfinanzierung“ von 300 – 500 Mio. Euro nicht genügend Investoren zu finden waren. Mit der Verringerung des benötigten Startkapitals auf ca. 150 Mio. Euro geht nun allerdings auch eine komplette Veränderung der Geschäftsidee einher. Die interessanten Ideen, dass die Agentur eine unabhängige Stiftung werden sollte und die Ratings nicht wie üblich von den Emittenten (Issuer Pays Model), sondern von den Investoren (Investor Pays Model) gezahlt werden sollten, liessen sich nicht umsetzen. Mittlerweile soll Krall Wagniskapitalgeber suchen, die Stiftung wäre nur noch einer von mehreren Investoren. Damit ist die angestrebte „Unabhängigkeit“ hinfällig. Die Idee, dass Investoren für die Ratings zahlen sollen, sei schon lange erledigt, so die FTD.

Was bleibt übrig? Eine kleine, neue, unterfinanzierte Ratingagentur, die wie alle anderen aufgebaut und aufgestellt ist. Ohne historischen Track-Reckord, ohne Mitarbeiter, ohne Kunden, noch ohne aufsichtliche Zulassung, ohne das Vertrauen der Marktteilnehmer. Und ohne den möglichen Startbonus, den Ratingmarkt durch neue Ansätze zu verbessern. Auch wenn ich mich über jeden neuen Wettbewerber auf dem Ratingmarkt freue – so kann das nicht funktionieren! Zusätzlich sind die kleinen deutschen – aufsichtlich zugelassenen – Ratingagenturen, wie Creditreform und Euler Hermes, bereits wesentlich besser positioniert.

Und nun in die Metropole Gütersloh. Dort hat die Bertelsmann-Stiftung ihren Sitz. Und die hat, laut der Neuen Westfälischen, am 20.11.2012 eine Machbarkeitsstudie zu einer neuen Ratingagentur vorgelegt. (Ich meinte mich zu erinnern, dass die Agentur bereits im April 2012 in Washington gegründet wurde. Das war aber auch nur die Vorstellung des Konzepts). Das Bertelsmann-Kind trägt den Namen INCRA – International Non-Profit Credit Rating Agency. Nomen est omen – eine nicht-gewinnorientierte Ratingagentur. Ob die Bertelsmann-Stiftung unabhängig ist vermag ich nicht zu beurteilen. Finanziert werden soll die INCRA aus einem 400 Mio. Euro Fonds, dessen Ausschüttungen die laufenden Kosten trägt. Jetzt dachte ich: gut, die Bertelsmann-Stiftung scheint ja – im Gegensatz zu Roland Berger – über ausreichende Mittel zu verfügen. Allerdings berichtet die Neue Westfälische weiter: „Beteiligen können sich daran [an dem Fonds] Regierungen, Unternehmen, Stiftungen und Privatleute.“ Ach so. Ich dachte, die hätten das Geld schon beisammen. Na dann viel Erfolg!
Für die interessierten Investoren unter meinen Lesern: die non-profit INCRA will ausschliesslich Länder und internationale Organisationen benoten und diese Ratings sind kostenlos (oder umsonst?).
Auch diesem, seit längerem geplanten, neuen Wettbewerber auf dem Ratingmarkt wünsche ich viel Erfolg.

Ohne übermäßig pessimistisch erscheinen zu wollen: sowohl bei New Rating als auch INCRA bin ich eher pessimistisch. Aus ähnlichen Gründen: kein Geld, kein wirklich neues Konzept, keine Historie, kein Vertrauen der Marktteilnehmer, ….

Dabei existiert doch ein hervorragendes weiteres Modell zum Ratingmarkt!

European Rating Agency Pt. 7

Auch wenn ich ein anderes Modell präferiere, möchte ich doch kurz auf ein Bloomberg-Video mit Markus Krall, Ex-Roland Berger Partner und jetzt CEO der Projektgesellschaft Europäische Ratingagentur, verlinken.

>> Bloomberg TV

Ich bin sehr gespannt, wann wir das erste Sovereign Rating sehen….