Alle, wie es scheint.
In meinem Blogpost vom 22.09. habe ich bereits über die bösen „Schattenbanken“ berichtet. Nun warnt auch der Internationale Währungsfonds (IWF) vor zunehmenden Risiken für das Finanzsystem [Quelle: Welt]. Für „normale“ Banken wurde seit der Finanzkrise eine Vielzahl an Regeln implementiert, diese „Schattenbanken“ dürfen hingegen machen, was sie wollen.
Als „Schattenbanken“ werden Finanzinstitutionen bezeichnet, die bankähnliche Geschäfte tätigen, aber nicht offiziell zu Kreditinstituten zählen – und damit auch nicht der zunehmend strengeren Regulierung dieser unterliegen. Dazu zählen die ebenfalls negativ konnotierten Hedgefonds, Geldmarktfonds und andere „Vermögenssammelstellen“.
Sorgen macht dem IWF insbesondere die Tatsache, dass Investmentfonds nicht mehr nur Wertpapiere kaufen, sondern auch Kredite an Unternehmen vergeben. Das Kreditgeschäft von Banken ist streng reguliert und in Europa wird gerade eine gemeinsame Aufsichtsbehörde – die European Banking Authority EBA – eingeführt. Für Fonds gibt es keine entsprechende Regulierung. Dementsprechend fordert der IWF eine Verschärfung der Aufsicht über die „Schattenbanken“.
Aus meiner Sicht existiert jedoch ein wesentlicher Unterschied zwischen Banken und Investmentfonds:
Banken nehmen Anlegergelder auf der Passivseite der Bilanz entgegen, z.B. in Form von Sparbüchern, Termingeldern, Inhaberschuldverschreibungen (IHS), und verleihen sie auf der Aktivseite an Unternehmen in Form von Krediten. Der Anleger weiß also i.d.R. nicht, wie sein Geld von der Bank investiert oder angelegt wird. Er vertraut auf die Bonität der Bank und hofft, dass er Zinsen und Geld am Ende der vereinbarten Laufzeit zurück bekommt. In diesem Modell ist es richtig, dass der Anleger durch Regulierung und ggf. eine staatliche Einlagensicherung geschützt wird.
(Warum es sinnvoll ist, Banken als Finanzintermediäre zu nutzen, welche Transformationsaufgaben Banken übernehmen und was das Diamond-Modell sagt, müsste einmal in einem weiteren Post dargestellt werden)
Bei Investmentfonds weiß der Anleger – wenn er sich die Anlagerichtlinien des Fonds ansieht – WAS ER TUN SOLLTE! – sehr genau, wie der Fonds sein Geld anlegt. Die Risikostreuung nimmt jeder Anleger durch seine Fondsauswahl selbst vor und nicht die Bank durch Diversifikation ihres Kreditportfolios. Will der Anleger in deutsche Aktien investieren, kauft er sich z.B. einen Fonds, der in DAX-Titel investiert (auch die Frage nach aktiv bzw. passiv gemanagten Fonds und ETFs werden an dieser Stelle nicht behandelt). Das Fondsmanagement darf von den Vorgaben nicht abweichen, lediglich Hedgefonds haben einen größeren Spielraum (im wahrsten Sinne des Wortes).
Ich sehe daher keine besondere Schutzbedürftigkeit des Anlegers, neben korrekter Beratung und Schutz vor Betrug. Und dafür existieren bereits Gesetze. Möglicherweise vertrete ich eine Minderheitsmeinung, aber ich halte es für nicht übertrieben, zu erwarten, dass Anleger sich durchlesen, wie sie ihr Geld investieren. Wenn sie sich für riskante Varianten entscheiden, sollte nicht die Allgemeinheit in Form von Steuergeldern dafür gerade stehen. Ja, damit meine ich auch Menschen, die wegen 2% – 3% höherer Zinsen ihr Geld an isländische Banken gegeben haben.
Greed is not always good – sorry Gordon Gekko.
Die Mehrheitsmeinung, insbesondere in Deutschland, ist jedoch eher, dass die Menschheit vor sich selbst und ihren freien Entscheidungen geschützt werden muss. Durch Gesetze, Regulierung und gerne auch Steuern. Der IWF sieht das wohl ähnlich.