Einigung auf Trennbanken-Regeln

Zur Trennung riskanter Bankgeschäfte von den Spareinlagen der Kunden haben sich die EU-Finanzminister auf einen Gesetzesentwurf geeinigt.
Die einstimmig beschlossene Reform soll zu einer Stabilisierung des Banksystems beitragen. Sie sieht jedoch Ausnahmen für britische Finanzinstitute vor, deren Kundeneinlagen weniger als 35 Milliarden Euro betragen. Begründet wird dies mit der englischen Bankenreform, die für diese Institute bereits einen höheren Kapitalpuffer fordert.

Der EU-Gesetzentwurf definiert zwei Gruppen:
1. Institute mit mehr als 35 Mrd. Euro Kundeneinlagen und 70–100 Mrd. Euro Handelsgeschäft. Diese stehen unter Beobachtung der Aufsichtsbehörden und müssen den Eigenhandel wirtschaftlich und rechtlich abtrennen vom Kundengeschäft.
2. Banken mit mehr als 100 Mrd. Euro Eigenhandel unterliegen einer wesentlich strengeren Aufsicht, die zur Reduktion des Risikos auch eine signifikante Kapitalaufstockung fordern kann.

Nicht (mehr) vorgesehen ist eine von mehreren EU-Abgeordneten geforderte automatische Zerschlagung der Institute. Zur Gesetzesform benötigt der Entwurf noch die Zustimmung des EU-Parlaments, das sich noch nicht auf eine gemeinsame Position einigen konnte.

(Quelle: Reuters)

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Mein Interview mit Geldbildung.de

Für die Internetseite Geldbildung.de hat mich Herr Obersteller zu den Themen Rating und Anleihen interviewt.

Der Podcast ist nun online.

Ziel der Seite ist die Förderung der finanziellen Bildung der Bevölkerung. Da mich dieses Thema ebenfalls umtreibt, habe ich gern der Interviewanfrage zugestimmt.

Lang nichts gehört, doch leider unvergessen

Die Finanztransaktionssteuer.

Reuters berichtet, dass elf Staaten der Eurozone weiterhin an der umstrittenen Steuer festhalten und Anfang 2015 eine Einigung erzielen wollen. Insgesamt erscheint als Starttermin 2016 möglich, aber schwierig.

Die Parlamentsfraktionen von SPD und SPÖ – beides Regierungsparteien in Deutschland und Österreich – fordern die Einführung und eine breite Bemessungsgrundlage für die Finanztransaktionssteuer.

Die Spin Doktoren und PR-Stäbe der an der Steuer interessierten Parteien werden nicht müde zu erklären, sie sei dafür gedacht, die Banken für ihre Rettung zahlen zu lassen. Das trifft in der Bevölkerung, bei der aktuellen Stimmungslage gegenüber Kreditinstituten, natürlich auf Zustimmung.
Vergessen wird dabei jedoch, dass jeder einzelne Anleger diese Steuer zahlt, egal ob Groß-, Klein-, oder Institutioneller Anleger. Insbesondere, wenn sich die SPD mit der gewünschten „breiten Bemessungsgrundlage“ durchsetzen sollte und und nicht nur der Aktien- und Derivatehandel besteuert wird.

Sie wollen eine „sichere“ Anleihe für Ihre Altersvorsorge kaufen? Finanztransaktionssteuer fällig. (Möglicherweise werden Staatsanleihen von der Steuer ausgenommen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt)
Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen und investieren sie in einen Fondssparplan? Finanztransaktionssteuer fällig (nicht nur bei Ihrem Kauf und Verkauf des Anteils, sondern bei jeder Transaktion innerhalb des Fonds).
Sie besitzen einen aktiv gemanagten Aktienfonds (was aus verschiedenen Gründen keine gute Idee ist)?
Bei jeder Transaktion fällt die Steuer an.

Die genaue Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer ist noch nicht klar, im Gespräch sind 0,1%. Das klingt erstmal nicht viel, beim aktuellen Zinsniveau können die 0,1% bei Kauf und 0,1% bei Verkauf schon mal die Rendite um ein Drittel kürzen. Dazu kommt dann natürlich noch die Kapitalertragsteuer von 25% (die von politisch geneigter Seite auch gern in die Einkommensteuer überführt würde, also im Maximum 45%).

Selbst bei der momentanen Mini-Inflationsrate von 0,6% führt das zu einem realen Vermögensverlust – daran trägt zwar die Finanztransaktionssteuer nicht die alleinige Schuld, verstärkt aber den Gesamteffekt.

Übrigens: Anleger mit entsprechenden Möglichkeiten können die Belastung durch die Steuer leicht umgehen. Z.B. indem sie ihre Handelsaktivitäten nach London verlegen.

Privatkundengeschäft > Investmentbanking

Einer Studie der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zufolge ist das Privatkundengeschäft rentabler als das Investmentbanking.

Für die Studie untersuchte die BIZ die Kapitalrendite von mehr als 200 Banken über die Jahre 2005 bis 2013. Als Ergebnis stellte sich heraus, dass das vermeintlich langweilige Privatkundengeschäft einen durchschnittlichen Return on Equity (RoE) von 12,5% aufwies. Das wesentlich riskantere und volatilere Investmentbanking erwirtschaftete nur 8,1% bei höheren Kosten.

Aus meiner Sicht spricht das Ergebnis dieser Untersuchung auch für die Beibehaltung des Universalbankensystems. Die höheren Risiken und die – zumindest im Untersuchungszeitraum – geringere Rendite des Investmentbankings kann durch die weniger schwankenden – und höheren – Renditen im Retailbanking abgefedert werden.

Diese Diversifikationsmöglichkeit für Kreditinstitute halte ich für sinnvoll. Das bedeutet jedoch nicht, dass Banken immer wieder vom Steuerzahler gerettet werden sollten. Die in der letzten Zeit immer wieder diskutierte Trennung von Retail- und Investmentbanking erhöht m.E. für beide Bereiche das Risiko und ist nicht zielführend.

(Quelle: ManagerMagazin)

CoCo-Bonds – Convert to Steal

Heute erreichte mich eine Pressemitteilung der Technischen Universität München, die die Ergebnisse einer modelltheoretischen Untersuchung von CoCo-Bonds, also von bedingt wandelbaren Anleihen, darstellt. Das Working Paper von Tobias Berg und Christoph Kaserer mit dem Titel „Does Contingent Capital Induce Excessive Risk-Taking?“ findet sich hier und wird im Journal of Financial Intermediation veröffentlicht (Glückwunsch).

Die Kurzversion:
Eine Lehre aus der Finanzkrise ist, dass Banken mehr Eigenkapital benötigen, damit sie bei neuen Krisen nicht (wieder) vom Steuerzahler gerettet werden müssen. Eigenkapital, bzw. genauer Kernkapital, ist für Banken jedoch nicht so einfach zu attrahieren. Hauptsächlich handelt es sich um Aktien, deren Platzierung insbesondere in Krisenzeiten schwierig ist. Um die höheren Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen, setzen Banken wandelbare Anleihen ein. Diese CoCo-Bonds haben einen festen Zinssatz und werden unter bestimmten Bedingungen in Eigenkapital der Bank umgewandelt, i.d.R. bei Unterschreiten der 7 Prozent-Kernkapitalquote. Die bisherigen Fremdkapitalgeber werden dann zwangsweise Aktionäre oder müssen vollständig auf ihre Ansprüche verzichten.
Die Anleihen sind leichter zu platzieren als z.B. Aktien und bieten den Investoren höhere Zinsen als andere Unternehmensanleihen.

Sinn dieser Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen und damit auch der CoCo-Bonds ist die Erhöhung der Stabilität des Bankensystems. Ob dies tatsächlich funktioniert untersuchten die Professoren Berg und Kaserer in ihrer Studie.

Sie stellten fest, dass bei etwa der Hälfte der emittierten CoCo-Bonds ein Write-Down Mechanismus im Vertragsverhältnis festgeschrieben wurde. Bei Unterschreiten der kritischen Kernkapitalquote werden diese Bonds nicht in Aktien der Bank umgewandelt, sondern die Gläubiger verlieren ihre Ansprüche. Bei den anderen Verträgen war das festgelegte Umwandlungsverhältnis von Bonds in Aktien für die Investoren sehr ungünstig. Der Gesamtwert der Aktien läge niedriger als der Gesamtwert der Anleihen.

Kurzer Einschub: ich kann gar nicht oft genug wiederholen, wie wichtig es ist, die Vertragsbedingungen zu lesen!

Der Neo-Instututionalist in mir freut sich über die weiteren Fragen und Ergebnisse der Studie. So wurde festgestellt, dass neben den Gefahren für die Anleger durch die CoCo-Bonds zusätzlich Anreize für das Bankmanagement bzw. die Anteilseigner geschaffen werden, eine Krise zu verstärken. Gerät die Bank in Schwierigkeiten, könnte sie absichtlich ihre Lage verschlechtern, um die Umwandlung der Anleihen auszulösen. So würde die Bank einen Teil der Schulden auf Kosten der ehemaligen Fremdkapitalgeber los.

Dies erinnert mich stark an die Krise der Savings and Loan Associations in den USA in den 1980ern. Damals hatten die Banken auch Anreize zum „Gambling for Resurrection“. History repeating?
Würden jedoch die Anleihen zum Marktwert getauscht, hätten Convertible Bonds tatsächlich die erhoffte stabilisierende Wirkung auf das Bankensystem. Die Altaktionäre würden alles unternehmen, damit die Umwandlung nicht ausgelöst wird und die vielen neuen Aktionäre die bisherigen Beteiligungsquoten nicht verwässern.

Je nach Vertragsgestaltung können CoCo-Bonds also tatsächlich einen Beitrag zur Stabilisierung leisten und zusätzlich eine gut verzinste Anlage für Investoren darstellen.

Wer hat Angst vor Schattenbanken?

Alle, wie es scheint.

In meinem Blogpost vom 22.09. habe ich bereits über die bösen „Schattenbanken“ berichtet. Nun warnt auch der Internationale Währungsfonds (IWF) vor zunehmenden Risiken für das Finanzsystem [Quelle: Welt]. Für „normale“ Banken wurde seit der Finanzkrise eine Vielzahl an Regeln implementiert, diese „Schattenbanken“ dürfen hingegen machen, was sie wollen.

Als „Schattenbanken“ werden Finanzinstitutionen bezeichnet, die bankähnliche Geschäfte tätigen, aber nicht offiziell zu Kreditinstituten zählen – und damit auch nicht der zunehmend strengeren Regulierung dieser unterliegen. Dazu zählen die ebenfalls negativ konnotierten Hedgefonds, Geldmarktfonds und andere „Vermögenssammelstellen“.

Sorgen macht dem IWF insbesondere die Tatsache, dass Investmentfonds nicht mehr nur Wertpapiere kaufen, sondern auch Kredite an Unternehmen vergeben. Das Kreditgeschäft von Banken ist streng reguliert und in Europa wird gerade eine gemeinsame Aufsichtsbehörde – die European Banking Authority EBA – eingeführt. Für Fonds gibt es keine entsprechende Regulierung. Dementsprechend fordert der IWF eine Verschärfung der Aufsicht über die „Schattenbanken“.

Aus meiner Sicht existiert jedoch ein wesentlicher Unterschied zwischen Banken und Investmentfonds:
Banken nehmen Anlegergelder auf der Passivseite der Bilanz entgegen, z.B. in Form von Sparbüchern, Termingeldern, Inhaberschuldverschreibungen (IHS), und verleihen sie auf der Aktivseite an Unternehmen in Form von Krediten. Der Anleger weiß also i.d.R. nicht, wie sein Geld von der Bank investiert oder angelegt wird. Er vertraut auf die Bonität der Bank und hofft, dass er Zinsen und Geld am Ende der vereinbarten Laufzeit zurück bekommt. In diesem Modell ist es richtig, dass der Anleger durch Regulierung und ggf. eine staatliche Einlagensicherung geschützt wird.
(Warum es sinnvoll ist, Banken als Finanzintermediäre zu nutzen, welche Transformationsaufgaben Banken übernehmen und was das Diamond-Modell sagt, müsste einmal in einem weiteren Post dargestellt werden)

Bei Investmentfonds weiß der Anleger – wenn er sich die Anlagerichtlinien des Fonds ansieht – WAS ER TUN SOLLTE! – sehr genau, wie der Fonds sein Geld anlegt. Die Risikostreuung nimmt jeder Anleger durch seine Fondsauswahl selbst vor und nicht die Bank durch Diversifikation ihres Kreditportfolios. Will der Anleger in deutsche Aktien investieren, kauft er sich z.B. einen Fonds, der in DAX-Titel investiert (auch die Frage nach aktiv bzw. passiv gemanagten Fonds und ETFs werden an dieser Stelle nicht behandelt). Das Fondsmanagement darf von den Vorgaben nicht abweichen, lediglich Hedgefonds haben einen größeren Spielraum (im wahrsten Sinne des Wortes).

Ich sehe daher keine besondere Schutzbedürftigkeit des Anlegers, neben korrekter Beratung und Schutz vor Betrug. Und dafür existieren bereits Gesetze. Möglicherweise vertrete ich eine Minderheitsmeinung, aber ich halte es für nicht übertrieben, zu erwarten, dass Anleger sich durchlesen, wie sie ihr Geld investieren. Wenn sie sich für riskante Varianten entscheiden, sollte nicht die Allgemeinheit in Form von Steuergeldern dafür gerade stehen. Ja, damit meine ich auch Menschen, die wegen 2% – 3% höherer Zinsen ihr Geld an isländische Banken gegeben haben.
Greed is not always good – sorry Gordon Gekko.

Die Mehrheitsmeinung, insbesondere in Deutschland, ist jedoch eher, dass die Menschheit vor sich selbst und ihren freien Entscheidungen geschützt werden muss. Durch Gesetze, Regulierung und gerne auch Steuern. Der IWF sieht das wohl ähnlich.

 

Kreditinstitute vs. „Schattenbanken“

Laut eines Beitrags der FAZ umwerben Schattenbanken den Mittelstand in Deutschland. Damit erhöht sich das Angebot an Fremdkapitalgebern für (mittelständische) Unternehmen – in einer Zeit, in der ohnehin weniger Kredite seitens der Unternehmen nachgefragt werden. Positiv lässt sich wohl vermerken, dass die unsägliche Diskussion über eine „Kreditklemme“ nun zumindest eine Zeit lang der Vergangenheit angehören dürfte. Diejenigen Unternehmen, die noch darüber klagen, sollten auch keinen Kredit erhalten – nicht wegen des Klagens, sondern weil die Zahlen offensichtlich keine Kreditvergabe ermöglichen.

„Schattenbanken“ klingt ein wenig bedrohlich. Wer will sich schon vom Paten Geld besorgen? Sind sie eine ernst zu nehmende Konkurrenz für die „normalen“ Kreditinstitute?

Als „Schattenbanken“ werden alternative Fremdkapitalgeber bezeichnet, die im Gegensatz zu Banken weniger stark reguliert sind. Dazu zählen Private Equity Unternehmen, die auf der Suche nach Rendite ihr Geschäftsfeld erweitern. Im Debt Fund Bereich existieren ca. 20 Unternehmen, die vor- und nachrangige Kredite (Senior Loan bzw. Mezzanine) anbieten. Kombiniert werden diese beiden Formen in sog. Unitranche-Finanzierungen.

Für die deutschen Universalbanken, die momentan gern ihr Kreditgeschäft erhöhen möchten, kommt diese Konkurrenz etwas ungelegen. Die Kreditnachfrage von solventen Unternehmen ist seit der Finanzkrise stark zurückgegangen – auch weil die Unternehmen ihr Eigenkapital erhöht haben und sich nun häufig ohne Fremdkapital selbst finanzieren können. Die Kreditvergabe, eigentlich das originäre Bankgeschäft, ist eine gute Diversifikationsmöglichkeit, um das volatile Investmentbanking abzufangen.

Für den deutschen Markt sehe ich, ausserhalb hoch riskanter Finanzierungen im Mezzanine-Segment, geringe Chancen für die Debt Funds. Insbesondere durch das noch immer vorherrschende Hausbank-Prinzip werden Unternehmen eher eine Bankfinanzierung nachfragen. Möglicherweise auch wegen des in den Medien negativ gezeichneten Bildes von Private Equity Unternehmen. Große und solvente Firmen werden den direkten Weg über den Kapitalmarkt wählen.

Ein Punkt spricht aus meiner Sicht jedoch für diese Debt Funds: gerade bei riskanten Finanzierungen tragen die Investoren das Risiko und nicht die Allgemeinheit. Dieses Problem ist bei der Finanzkrise ja leider sehr deutlich zu Tage getreten.
Der positive Aspekt gilt natürlich nur so lange, wie die Investoren der Debt Funds keine staatlichen Institutionen sind und die Größenordnung des eingesetzten Kapitals nicht als „systemrelevant“ betrachtet werden muss.
In diesen Fällen müsste dann auch wieder der Steuerzahler zu Hilfe eilen.

Rating der Ratingagenturen

Wenig überraschendes hat eine Marktanalyse der ESMA (European Securities and Markets Authority) ergeben – das Oligopol der drei großen Ratingagenturen scheint weiterhin nicht gefährdet. Die Marktanteile der nach der EU-Verordnung registrierten Agenturen zeigen die noch immer marktbeherrschende Stellung von Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch mit zusammen 87% Marktanteil (vgl. >>Die Bank).

Die deutsche Feri EuroRating Services AG erreicht einen respektablen siebten Platz – mit einem Marktanteil von 0,81%.
(Das Ranking mit den genauen Werten aller registrierten Agenturen findet sich z.B. bei >>Den Nutzen von Ratings erschliessen )

Völlig altruistisch bin ich noch immer der Auffassung, dass mein Modell kreditinstitutseigener Ratingagenturen zu einem Aufbrechen des Oligopols führen könnte und über den höheren Wettbewerb zu besseren, kostengünstigeren und transparenteren Ratings. (Wer noch ein Weihnachtsgeschenk sucht: hier der Link zum Long-Read des Modells (Amazon))